Zusatz: Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat beschließt

1.    den Plangeltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes mit dem Arbeitstitel "Ehemaliger Güterbahnhof" in Köln-Mülheim gemäß des Einleitungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.03.2015  entlang der Bahntrasse Markgrafenstraße um die Flurstücke 2321 und 2322 sowie Teile der Flurstücks 2324 und 2370 der Gemarkung Mülheim, Flur 3) zu vergrößern (siehe Anlage 1 und 2) und abweichend vom Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses den Bebauungsplan-Entwurf ohne konkreten Vorhabenbezug gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

2.    über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 70480/12 für das Gebiet westlich der Schanzenstraße und Peter-Huppertz-Straße in Köln-Mülheim mit den Flurstücken 2703, 2704, 2705, 2706, 2707, 2708, 2709, 2710, 2712, 2713, 2714, 2715, 2716 sowie Teilen der Flurstücke 2711 und 2717 2323, 2324 und 2370 der Gemarkung Mülheim, Flur 3 – Arbeitstitel "Ehemaliger Güterbahnhof" in Köln-Mülheim – eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 5.1 und 5.2;

3.    den Bebauungsplan Nr. 70480/12 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S 1772) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2203) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – zugestimmt.