Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen mit folgenden Änderungen:

 

  • § 2 Neubenennung

 

(…)

 

(3) Es sind nur leicht verständliche und auszusprechende Namen zu verwenden. Für deren Schreibweise gelten die amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Ausnahmen sind auf die Verbesserung der Lesbarkeit beschränkt (z.B. Barcelona-Allee).
Die Anzahl der Zeichen soll inklusive Leerzeichen auf 25 begrenzt werden.

 

 

·         Die Ziffer 4.3 der Richtlinie von 1999 soll in die neue Richtlinie übernommen werden:

 

4.3 Besteht das Anliegen, eine Straße umzubenennen, so beauftragt die zuständige Bezirksvertretung das Zentrale Archiv für Straßenneu – und umbenennungen mit der Prüfung des Anliegens und der Vorbereitung eines Beschlussentwurfs.


Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage einstimmig zu.