geänderter Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Intensivierung des Sportplatzangebotes unter der Auflage von Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einverstanden. Er stimmt unter folgenden weiteren Auflagen der beabsichtigten Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG zu:

 

  • Die Kompensation soll erneut überprüft werden. Es wird die Maßnahme favorisiert, die eine schadstoffreduzierende Auswirkung auf die Fläche hat.
  • Ausmaß der Unterpflasterung der Bänke ist zu prüfen
  • Prüfung, ob der Bolzplatz in einer Rasenvariante realisiert werden kann
  • Im Allgemeinen soll geprüft werden, ob die zu versiegelnden Flächen auf den Basketball- und Streetballplatz reduziert werden können.

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Abstimmungsergebnis:

Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.