Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss
wie folgt zu beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen
Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der
Verwaltung (Anlage 4) zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.