geänderter Beschluss:
Der Rat der Stadt
Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr.
0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die
Benennung von Straßen mit folgenden Änderungen:
§ 2 Neubenennung
(…)
(3) Es sind nur leicht verständliche und
auszusprechende Namen zu verwenden. Für deren Schreibweise gelten die amtlichen
Regeln der deutschen Rechtschreibung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung.
Ausnahmen sind auf die Verbesserung der Lesbarkeit beschränkt (z.B.
Barcelona-Allee).
Die Anzahl der
Zeichen soll inklusive Leerzeichen
auf 25 begrenzt werden.
(4) Satz 2.:
Grundsätzlich ist bei der
Benennung von Straßen und Plätzen darauf
zu achten, dass mittelfristig insgesamt ein ausgewogenes Zahlenverhältnis von
männlichen und weiblichen Namen erreicht wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend:
Frau Vadood (Grüne)