geänderter Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen mit folgenden Änderungen:

§ 2 Neubenennung

 

(…)

 (3) Es sind nur leicht verständliche und auszusprechende Namen zu verwenden. Für deren Schreibweise gelten die amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Ausnahmen sind auf die Verbesserung der Lesbarkeit beschränkt (z.B. Barcelona-Allee).

Die Anzahl der Zeichen soll inklusive Leerzeichen auf 25 begrenzt werden.

(4) Satz 2.:

 

Grundsätzlich ist bei der Benennung von Straßen und Plätzen darauf zu achten, dass mittelfristig insgesamt ein ausgewogenes Zahlenverhältnis von männlichen und weiblichen Namen erreicht wird.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

Nicht anwesend:

Frau Vadood (Grüne)