Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der SPD-Fraktion:

 

Der Arbeiter-Samariter-Bund Köln (ASB) bemüht sich seit längerem, das städtische Grundstück Innere Kanalstraße/Krefelder Straße zu erwerben, um dort eine neue Geschäftsstelle für Köln sowie rund 100 neue dringend benötigte Wohnungen zu errichten. Dem ASB ist seit März 2016 ein Erstandienungsrecht für das Grundstück eingeräumt worden.

 

Nunmehr gibt es Berichte, dass entgegen der Beschlusslage zur Einräumung eines Erstandienungsrechts für das v.g. Grundstück an den ASB die Verwaltung bzw. städtische Gesellschaften selbst anderweitige Interessen bzgl. des Grundstücks verfolgen und dadurch eine zielgerichtete Führung von Verhandlungen zur Entwicklung des Grundstückes behindern.

 

Der ASB ist nach wie vor davon überzeugt, die Umsiedlung der Bauwagenbewohner umsetzen zu können.

 

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Anfrage:

 

1.    Welchen Vorschlag inhaltlicher und finanzieller Art für die Umsiedlung der Bauwagenbewohner hat der ASB Ende September 2017 an die Verwaltung herangetragen? Wie erklärt die Verwaltung vor diesem Hintergrund ihre eigene Mitteilung in der Ratssitzung am 14.11.2017, dass seitens des ASB oder Dritten keine Vorschläge zu Standortalternativen für den Bauwagenplatz vorlägen (Beantwortung einer Anfrage 3501/2017)?

2.    Der Liegenschaftsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 04.07.2017 wie folgt beauftragt (Beschluss zu TOP 1.13):

a. für das 5.928 qm große städtische Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanal Str. das planungsrechtlich maximale Potenzial für Geschosswohnungsbau, insbesondere unter Berücksichtigung der Restriktionen durch Lärmemissionen, zu ermitteln und dem Ausschuss darzustellen,

 

b.      darüber hinaus darzustellen, welches maximale Potenzial für Geschosswohnungsbau an diesem Standort erzielt werden könnte, wenn das benachbarte im Eigentum der Stadtwerke Köln (SWK) befindliche ca. 2.800 qm große Grundstück unter der Voraussetzung einbezogen würde, dass dort die AWB ihren geplanten Betriebshof errichten und z.B. seitens der SWK Wohnungen geschaffen würden; zusätzlich soll alternativ dargestellt werden, wie viel zusätzlicher Wohnraum möglich wäre, wenn der Betriebshof der AWB nicht auf diesem Grundstück angesiedelt wäre. Dazu soll auch die AWB Stellung nehmen.

 

c.      darzustellen, welche Vorteile sich aus einer gemeinsamen Entwicklung beider Grundstücke ergeben könnten.

 

d.      die ermittelten Fakten fristgerecht zur Sitzung des Liegenschaftsausschusses möglichst am 19.09.2017 vorzulegen und anschließend dem Stadtentwicklungsausschuss mitzuteilen.“

 

In der Sitzung am 19.09.2017 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass eine Darstellung in der Sitzung des Liegenschaftsausschuss am 07.11.2017 und anschließend im Stadtentwicklungsausschuss erfolgen sollte. Dies ist weder in der v.g. Sitzung noch in anschließenden Sitzungen schriftlich erfolgt.

Die Verwaltung wird nunmehr um die beauftragte Darlegung der ermittelten Fakten einschließlich einer planungsrechtlichen Bewertung zur Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 25.01.2018 gebeten.

3.    Inwiefern verfolgen die Verwaltung oder stadtnahe Unternehmen anderweitige Ziele mit dem Grundstück, die nicht im Einklang mit dem vom Liegenschaftsausschuss beschlossenen Erstandienungsrecht für den ASB stehen? Welche Ziele sind das? Wie verhält sich die Verwaltung dazu?

4.    Welche Maßnahmen verfolgt die Verwaltung, um die Gespräche mit dem ASB zu einem für beide Seiten erfolgreichen Abschluss zu bringen (neue Geschäftsstelle für den ASB einschl. Wohnungsbau für die Allgemeinheit)? Welchen Zeithorizont verfolgt sie dabei?

Wir bitten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung 1 Innenstadt zur Kenntnis zu geben.

 


Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen