Anfrage
der SPD-Fraktion:
Der Arbeiter-Samariter-Bund Köln (ASB) bemüht sich
seit längerem, das städtische Grundstück Innere Kanalstraße/Krefelder Straße zu
erwerben, um dort eine neue Geschäftsstelle für Köln sowie rund 100 neue dringend
benötigte Wohnungen zu errichten. Dem ASB ist seit März 2016 ein
Erstandienungsrecht für das Grundstück eingeräumt worden.
Nunmehr gibt es Berichte, dass entgegen der
Beschlusslage zur Einräumung eines Erstandienungsrechts für das v.g. Grundstück
an den ASB die Verwaltung bzw. städtische Gesellschaften selbst anderweitige
Interessen bzgl. des Grundstücks verfolgen und dadurch eine zielgerichtete
Führung von Verhandlungen zur Entwicklung des Grundstückes behindern.
Der ASB ist nach wie vor davon überzeugt, die
Umsiedlung der Bauwagenbewohner umsetzen zu können.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion
folgende Anfrage:
1.
Welchen Vorschlag inhaltlicher und finanzieller Art für die Umsiedlung der
Bauwagenbewohner hat der ASB Ende September 2017 an die Verwaltung
herangetragen? Wie erklärt die Verwaltung vor diesem Hintergrund ihre eigene
Mitteilung in der Ratssitzung am 14.11.2017, dass seitens des ASB oder Dritten
keine Vorschläge zu Standortalternativen für den Bauwagenplatz vorlägen
(Beantwortung einer Anfrage 3501/2017)?
2.
Der Liegenschaftsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am
04.07.2017 wie folgt beauftragt (Beschluss zu TOP 1.13):
„a. für
das 5.928 qm große städtische Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanal Str. das
planungsrechtlich maximale Potenzial für Geschosswohnungsbau, insbesondere
unter Berücksichtigung der Restriktionen durch Lärmemissionen, zu ermitteln und
dem Ausschuss darzustellen,
b. darüber hinaus darzustellen, welches maximale Potenzial für
Geschosswohnungsbau an diesem Standort erzielt werden könnte, wenn das
benachbarte im Eigentum der Stadtwerke Köln (SWK) befindliche ca. 2.800 qm
große Grundstück unter der Voraussetzung einbezogen würde, dass dort die AWB
ihren geplanten Betriebshof errichten und z.B. seitens der SWK Wohnungen
geschaffen würden; zusätzlich soll alternativ dargestellt werden, wie viel
zusätzlicher Wohnraum möglich wäre, wenn der Betriebshof der AWB nicht auf
diesem Grundstück angesiedelt wäre. Dazu soll auch die AWB Stellung nehmen.
c. darzustellen, welche Vorteile sich aus einer gemeinsamen Entwicklung
beider Grundstücke ergeben könnten.
d. die ermittelten Fakten fristgerecht zur Sitzung des
Liegenschaftsausschusses möglichst am 19.09.2017 vorzulegen und
anschließend dem Stadtentwicklungsausschuss mitzuteilen.“
In der Sitzung am 19.09.2017 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass eine
Darstellung in der Sitzung des Liegenschaftsausschuss am 07.11.2017 und
anschließend im Stadtentwicklungsausschuss erfolgen sollte. Dies ist weder in
der v.g. Sitzung noch in anschließenden Sitzungen schriftlich erfolgt.
Die Verwaltung wird nunmehr um die beauftragte Darlegung der ermittelten
Fakten einschließlich einer planungsrechtlichen Bewertung zur Sitzung des
Liegenschaftsausschusses am 25.01.2018 gebeten.
3.
Inwiefern verfolgen die Verwaltung oder stadtnahe Unternehmen anderweitige
Ziele mit dem Grundstück, die nicht im Einklang mit dem vom
Liegenschaftsausschuss beschlossenen Erstandienungsrecht für den ASB stehen?
Welche Ziele sind das? Wie verhält sich die Verwaltung dazu?
4.
Welche Maßnahmen verfolgt die Verwaltung, um die Gespräche mit dem ASB zu
einem für beide Seiten erfolgreichen Abschluss zu bringen (neue Geschäftsstelle
für den ASB einschl. Wohnungsbau für die Allgemeinheit)? Welchen Zeithorizont
verfolgt sie dabei?
Wir bitten, die
Beantwortung der Anfrage auch dem Stadtentwicklungsausschuss und der
Bezirksvertretung 1 Innenstadt zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen