Geänderter Beschluss:


„Die Bezirksvertretung Mülheim erklärt sich zur Anhörung und Stellungnahme in obiger Angelegenheit für nicht zuständig.
Die Bezirksvertretung Mülheim ist der Auffassung, dass es sich hierbei um ein alleiniges Entscheidungsrecht der Bezirksvertretung Nippes handelt“.

Begründung:

Bei der Umgestaltung des bestehenden Radweges im Stadtbezirk Nippes handelt es sich um eine Maßnahme, die "keine wesentlich über den Bezirk Nippes hinausgehende Bedeutung“ hat. Die Maßnahme endet vor der Mülheimer Brücke. Im Rahmen der bevorstehenden Generalsanierung der Mülheimer Brücke wird es eine Neuplanung der Radwegverbindungen über die Mülheimer Brücke geben. Erst hier sieht die Bezirksvertretung Mülheim ihre Zuständigkeit bei der Beratung in den politischen Gremien.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, EMT Herr Tücks (FDP) und EMT Herr Bakis (Die LINKE).