Geänderter Beschluss:
„Die Bezirksvertretung Mülheim erklärt sich zur Anhörung und Stellungnahme in
obiger Angelegenheit für nicht zuständig.
Die Bezirksvertretung Mülheim ist der Auffassung, dass es sich hierbei um ein
alleiniges Entscheidungsrecht der Bezirksvertretung Nippes handelt“.
Begründung:
Bei der Umgestaltung des bestehenden Radweges im Stadtbezirk Nippes
handelt es sich um eine Maßnahme, die "keine wesentlich über den Bezirk
Nippes hinausgehende Bedeutung“ hat. Die Maßnahme endet vor der Mülheimer
Brücke. Im Rahmen der bevorstehenden Generalsanierung der Mülheimer Brücke wird
es eine Neuplanung der Radwegverbindungen über die Mülheimer Brücke geben. Erst
hier sieht die Bezirksvertretung Mülheim ihre Zuständigkeit bei der Beratung in
den politischen Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, EMT Herr Tücks (FDP) und EMT Herr Bakis (Die LINKE).