Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt
zu beschließen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die Verwaltung, auf der
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 die Planung
weiter auszuarbeiten.
2. beauftragt die Verwaltung
den Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ( BauGB ) und den aktuellen Planungsstand mit
gesonderter Vorlage vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.