Sitzung: 01.02.2018 STA/0030/2018
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3698/2017
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung festzusetzen;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.