Nachtrag: 25.01.2018

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung im Abschnitt zwischen Schaafenstraße und Weyerstraße mit der Anordnung einer Fahrradstraße. Aus Verkehrssicherheitsgründen und insbesondere, um Sichtbeziehungen in Kreuzungsbereichen zu gewährleisten, ist der Entfall von ca. 20 Stellplätzen erforderlich. Die Tempo-30-Zone wird auf der Fahrradstraßenachse wegen der Vorfahrtregelung der Fahrradstraße aufgehoben.

Im Zuge der Fahrradstraßenanordnung werden zudem die Gehwege freigeräumt und der Bewegungsraum für zu Fuß Gehende erweitert, sodass 2,50 Meter Gehwegbreite beidseitig zur Verfügung steht. Bei dieser Variante entfallen insgesamt ca. 39 Stellplätze.

 

Der Abschnitt des Mauritiuswalls zwischen Pilgrimstraße und Schaafenstraße ist für die öffentliche Nutzung zum Radfahren freizuhalten und das öffentliche Wegerecht auf diesem Abschnitt durchzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die FDP zugestimmt.