Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.02.2018 Rat/0037/2018 |
Beschluss: | endgültig abgelehnt |
Vorlage: | AN/0143/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Gem. Antrag nach § 3 (Linke) 115 KB |
Beschluss:
1.
Die Stadt Köln erkennt an, dass die interkulturelle Kompetenz einen
wichtigen Baustein und einen Mehrwert für eine moderne öffentliche Verwaltung
darstellt. Sie fördert aktiv den Auf- und Ausbau entsprechender Fertigkeiten in
der Belegschaft. Dafür stellt sie zusätzliche Ressourcen für Fortbildungen in
interkultureller Kompetenz zur Verfügung. Diese Schulungen werden insbesondere
Mitarbeiter/innen mit Kundenkontakt angeboten, die bisher noch keine
diesbezügliche Schulung absolviert haben. Schwerpunktmäßig sollen Mitarbeiter/innen
mit großem Konfliktpotential in ihrem Arbeitsbereich, beispielsweise beim Amt
für Ausländerangelegenheiten, beim Sozialamt oder die städtischen Mitarbeiter
des Jobcenters in den Genuss der unterstützenden Fortbildungen kommen.
2.
Stellenausschreibungen, insbesondere bei Stellenbesetzungen, die
direkten Kontakt mit Bürger/innen haben ein, werden um das Merkmal
„interkulturelle Kompetenz“ ergänzt.
3.
Der Diversity-Grundsatz „Die Stadt Köln fördert die Gleichstellung aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und
Männern, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft,
Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität“ ist Teil
jeder Stellenausschreibung der Stadt Köln. Er wird durch den Satz aus der
Landesinitiative NRW zur Interkulturellen Öffnung ergänzt: „Die Ausschreibung
wendet sich deshalb ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund“.
4.
Die Stadt Köln führt unterstützend ein anonymes Bewerbungsverfahren als
Pilotprojekt für ausgewählte Stellenausschreibungen ein. Sie wird beauftragt,
im Rahmen des neu eingerichteten Bewerbercenters, die technischen
Voraussetzungen zu schaffen, um anonymisierte Online-Bewerbungen zu
ermöglichen. Das anonymisierte Bewerbungsverfahren soll zunächst auf ein Jahr
befristet sein und nach Ablauf dieses Jahres evaluiert werden.
Abstimmungsergebnis:
Die
Abstimmung über den Ursprungsantrag hat nach Beschlussfassung zum
Änderungsantrag erledigt.