Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag wie folgt:

 

Im folgenden ist im Absatz (2) Satz 2 wie dargestellt zu streichen

§ 2 Neubenennung

(2) Ein bereits im Stadtgebiet vergebener Straßenname darf nicht noch einmal vergeben werden. Dasselbe gilt für gleichlautende (z.B. Lerchenweg/Lärchenweg) und ähnlich lautende Straßenbezeichnungen, die sich nur in den Grundworten (wie Straße, Platz) unterscheiden (z.B. Bonner Straße/Bonner Wall).

Weiterhin ist § 2 wie folgt zu ändern:

§ 2 Neubenennung

(5) ist ersatzlos zu streichen.

Der Bezirksbürgermeister lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 

1.    Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:

Die Benennungsrichtline ist wie folgt zu ändern:

Im folgenden ist im Absatz (2) Satz 2 wie dargestellt zu streichen

§ 2 Neubenennung

(2) Ein bereits im Stadtgebiet vergebener Straßenname darf nicht noch einmal vergeben werden. Dasselbe gilt für gleichlautende (z.B. Lerchenweg/Lärchenweg) und ähnlich lautende Straßenbezeichnungen, die sich nur in den Grundworten (wie Straße, Platz) unterscheiden (z.B. Bonner Straße/Bonner Wall).

Weiterhin ist § 2 wie folgt zu ändern:

§ 2 Neubenennung

(5) ist ersatzlos zu streichen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, einer Stimme der Fraktion Die Grünen und einer Stimme der FDP-Fraktion bei Enthaltung von drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und einer Stimme der FDP-Fraktion zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Homann, Herr Bronisz)

Der Bezirksbürgermeister lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

2.    Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehl dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen mit folgenden Änderungen:

 

Die Richtlinie für die Benennung von Straßen ist wie folgt zu ändern:

Im folgenden ist im Absatz (2) Satz 2 wie dargestellt zu streichen

§ 2 Neubenennung

(2) Ein bereits im Stadtgebiet vergebener Straßenname darf nicht noch einmal vergeben werden. Dasselbe gilt für gleichlautende (z.B. Lerchenweg/Lärchenweg) und ähnlich lautende Straßenbezeichnungen, die sich nur in den Grundworten (wie Straße, Platz) unterscheiden (z.B. Bonner Straße/Bonner Wall).

Weiterhin ist § 2 wie folgt zu ändern:

§ 2 Neubenennung

(5) ist ersatzlos zu streichen.

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der FDP-Fraktion zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Homann, Herr Bronisz)