Sitzung: 19.02.2018 BV2/0036/2018
Zusatz: Sammelumdruck vom 30.11.2017
vertagter TOP aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 2998/2017
Die CDU-Fraktion
stellt einen Änderungsantrag wie folgt:
Im folgenden ist im Absatz (2) Satz 2 wie
dargestellt zu streichen
§ 2 Neubenennung
(2) Ein bereits im Stadtgebiet vergebener
Straßenname darf nicht noch einmal vergeben werden. Dasselbe gilt für
gleichlautende (z.B. Lerchenweg/Lärchenweg) und
ähnlich lautende Straßenbezeichnungen,
die sich nur in den Grundworten (wie Straße, Platz) unterscheiden (z.B. Bonner
Straße/Bonner Wall).
Weiterhin ist § 2 wie folgt zu ändern:
§ 2 Neubenennung
(5) ist ersatzlos zu streichen.
Der Bezirksbürgermeister lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
1. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Benennungsrichtline ist wie folgt zu
ändern:
Im folgenden ist im Absatz (2) Satz 2 wie
dargestellt zu streichen
§ 2 Neubenennung
(2) Ein bereits im Stadtgebiet vergebener
Straßenname darf nicht noch einmal vergeben werden. Dasselbe gilt für
gleichlautende (z.B. Lerchenweg/Lärchenweg) und
ähnlich lautende Straßenbezeichnungen,
die sich nur in den Grundworten (wie Straße, Platz) unterscheiden (z.B. Bonner
Straße/Bonner Wall).
Weiterhin ist § 2 wie folgt zu ändern:
§ 2 Neubenennung
(5) ist ersatzlos zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, einer Stimme der
Fraktion Die Grünen und einer Stimme der FDP-Fraktion bei Enthaltung von drei
Stimmen der Fraktion Die Grünen und einer Stimme der FDP-Fraktion zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Homann, Herr Bronisz)
Der Bezirksbürgermeister lässt über die geänderte
Beschlussvorlage abstimmen.
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehl dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) die in der Anlage 1 dargestellte überarbeitete Richtlinie für die Benennung von Straßen mit folgenden Änderungen:
Die Richtlinie für die Benennung von
Straßen ist wie folgt zu ändern:
Im folgenden ist im Absatz (2) Satz 2 wie
dargestellt zu streichen
§ 2 Neubenennung
(2) Ein bereits im Stadtgebiet vergebener
Straßenname darf nicht noch einmal vergeben werden. Dasselbe gilt für
gleichlautende (z.B. Lerchenweg/Lärchenweg) und ähnlich lautende Straßenbezeichnungen, die sich nur in den Grundworten (wie Straße,
Platz) unterscheiden (z.B. Bonner Straße/Bonner Wall).
Weiterhin ist § 2 wie folgt zu ändern:
§ 2 Neubenennung
(5)
ist ersatzlos zu streichen.