Nachtrag: 01.02.2018
Sitzung: 01.02.2018 STA/0030/2018
Zusatz: -zugesetzt-
Tischvorlage
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/0169/2018
Beschluss über den
Zusatzantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die vorliegende
und bereits bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereichte Stellungnahme der
Verwaltung zum o.a. Planfeststellungsverfahren, das in der Zuständigkeit des
Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen liegt, wird wie folgt
ergänzt:
Die für das
Planfeststellungsverfahren vorgelegten Teilvorhaben schaffen die
Voraussetzungen dafür, die Kapazitäten im Cargo- und Personenflugverkehr
erhöhen zu können, um den Flughafen nachvollziehbar im Wettbewerb wirtschaftlich
zu stärken. Die Aussage im vom Antragsteller vorgelegten Boden- und
Fluglärmgutachtens erscheint daher wenig plausibel, da es von keiner Zunahme
von Flugbewegungen durch die geplanten Maßnahmen ausgeht.
Die Stadt Köln
erwartet vom Vorhabenträger, darauf hinzuwirken, dass am Flughafen Köln/Bonn
Maßnahmen zur signifikanten Verminderung des Fluglärms durch aktiven
Schallschutz zu intensivieren und einen tragfähigen Interessensausgleich
zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung des Flughafens und den Gesundheits-
und Umweltbedürfnissen der Bevölkerung konstruktiv zu unterstützen. Daher soll
z.B. der Einsatz lärmarmer Flugzeuge vor allem in der Nacht, die Einhaltung der
Flugrouten, die Fortentwicklung differenzierter Landegebühren mit dem Ziel der
Lärmreduzierung, eine wirksame Lärmminderungsplanung beim Luftverkehr sowie die
Prüfung von Lärmobergrenzen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr in Form von Lärm- und
Bewegungskontingenten vorangetrieben werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig –bei Enthaltung der
Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion- zugestimmt.