Nachtrag: 01.02.2018

Zusatz: -zugesetzt-
Tischvorlage

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss über den Zusatzantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Die vorliegende und bereits bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereichte Stellungnahme der Verwaltung zum o.a. Planfeststellungsverfahren, das in der Zuständigkeit des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen liegt, wird wie folgt ergänzt:

 

Die für das Planfeststellungsverfahren vorgelegten Teilvorhaben schaffen die Voraussetzungen dafür, die Kapazitäten im Cargo- und Personenflugverkehr erhöhen zu können, um den Flughafen nachvollziehbar im Wettbewerb wirtschaftlich zu stärken. Die Aussage im vom Antragsteller vorgelegten Boden- und Fluglärmgutachtens erscheint daher wenig plausibel, da es von keiner Zunahme von Flugbewegungen durch die geplanten Maßnahmen ausgeht.

 

Die Stadt Köln erwartet vom Vorhabenträger, darauf hinzuwirken, dass am Flughafen Köln/Bonn Maßnahmen zur signifikanten Verminderung des Fluglärms durch aktiven Schallschutz zu intensivieren und einen tragfähigen Interessensausgleich zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung des Flughafens und den Gesundheits- und Umweltbedürfnissen der Bevölkerung konstruktiv zu unterstützen. Daher soll z.B. der Einsatz lärmarmer Flugzeuge vor allem in der Nacht, die Einhaltung der Flugrouten, die Fortentwicklung differenzierter Landegebühren mit dem Ziel der Lärmreduzierung, eine wirksame Lärmminderungsplanung beim Luftverkehr sowie die Prüfung von Lärmobergrenzen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr in Form von Lärm- und Bewegungskontingenten vorangetrieben werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig –bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion- zugestimmt.