Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten,

 

1.    zu prüfen, inwieweit im Landesemissionsschutzgesetz Ausnahmetatbestände definiert sind, die für die Pfadfinder eine dauerhafte Genehmigung von Lagerfeuern aus z.B. pädagogischen Erwägungen ermöglichen.

2.    gemeinsam mit den Vertretern der örtlichen Pfadfinder bzw. der überregionalen Pfadfinderverbände Gespräche zu führen, unter welchen Bedingungen bzw. Auflagen ein Interessenausgleich zwischen den Zielen des Emissionsschutzgesetzes und den Pfadfinderinteressen erreicht werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.