Beschluss:
Die Verwaltung wird
gebeten,
1.
zu prüfen, inwieweit im Landesemissionsschutzgesetz Ausnahmetatbestände
definiert sind, die für die Pfadfinder eine dauerhafte Genehmigung von
Lagerfeuern aus z.B. pädagogischen Erwägungen ermöglichen.
2.
gemeinsam mit den Vertretern der örtlichen Pfadfinder bzw. der überregionalen
Pfadfinderverbände Gespräche zu führen, unter welchen Bedingungen bzw. Auflagen
ein Interessenausgleich zwischen den Zielen des Emissionsschutzgesetzes und den
Pfadfinderinteressen erreicht werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.