Beschluss:
Der
Rat beschließt die Gewährung einer De-minimis-Beihilfe in Höhe von 200.000 € an
die noch zu gründende Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) für den
Aufbau und den Betrieb des Cologne Game Haus, deren Sitz im Gebäude des Cologne
Game Haus geplant ist und deren Stellenbedarf sich wie im eingereichten Konzept
darstellt. Die Bewilligung der Beihilfe steht unter dem Vorbehalt, dass die
Voraussetzungen zur Gewährung nach der De-minimis-Verordnung vorliegen.
Die
Finanzierung der Beihilfe erfolgt aus Mitteln im Teilergebnisplan 1501,
Teilplanzeile 15, die im Rahmen der Ermächtigungsübertragung seitens der
Kämmerin bereitgestellt werden.
Es handelt sich um eine Gründungszuwendung. Die Stadt
Köln wird kein Mitglied der UG(haftungsbeschränkt).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Gruppe pro Köln zugestimmt.