I.
Beschluss über die Vorlage:
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der
haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 für die
Temporary Gallery - Zentrum für zeitgenössische Kunst e.V. einen jährlichen Zuschuss als Institutionelle Förderung in
Höhe von 90.000 € zu gewähren.
Einstimmig bei
Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
II.
Beschluss über Absatz 2 (Ergänzung aus dem Ausschuss Kunst und Kultur vom 06.03.2018)
Der jährliche Zuschuss als
institutionelle Förderung für das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender
Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) für den Bereich Beratung erhöht sich
– vorbehaltlich der Zustimmung des Fachbeirates - für den Zeitraum vom
01.01.2019 bis 31.12.2021 ebenfalls um 10.000,- Euro.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion und
die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Ratsgruppe BUNT zugestimmt.
III. Abstimmung über die so ergänzte
Vorlage:
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der
haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 für die
Temporary Gallery - Zentrum für zeitgenössische Kunst e.V. einen jährlichen Zuschuss als Institutionelle Förderung in
Höhe von 90.000 € zu gewähren.
Der jährliche Zuschuss als
institutionelle Förderung für das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender
Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) für den Bereich Beratung erhöht sich
– vorbehaltlich der Zustimmung des Fachbeirates - für den Zeitraum vom
01.01.2019 bis 31.12.2021 ebenfalls um 10.000,- Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.