Beschluss: geändert beschlossen

I. Beschluss über die Vorlage:

Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom  01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 für die Temporary Gallery - Zentrum für zeitgenössische Kunst e.V. einen jährlichen Zuschuss als Institutionelle Förderung in Höhe von 90.000 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

II. Beschluss über Absatz 2 (Ergänzung aus dem Ausschuss Kunst und Kultur vom 06.03.2018)

Der jährliche Zuschuss als institutionelle Förderung für das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) für den Bereich Beratung erhöht sich – vorbehaltlich der Zustimmung des Fachbeirates - für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 ebenfalls um 10.000,- Euro.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Ratsgruppe BUNT zugestimmt.

III. Abstimmung über die so ergänzte Vorlage:

Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom  01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 für die Temporary Gallery - Zentrum für zeitgenössische Kunst e.V. einen jährlichen Zuschuss als Institutionelle Förderung in Höhe von 90.000 € zu gewähren.

Der jährliche Zuschuss als institutionelle Förderung für das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) für den Bereich Beratung erhöht sich – vorbehaltlich der Zustimmung des Fachbeirates - für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 ebenfalls um 10.000,- Euro.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.