Beschluss:
1.
Der Rat stellt
gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO)
i. V. m. § 4 der Betriebssatzung der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2016 der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest und beschließt, den Jahresüberschuss von
EUR 467.753,13 an den Haushalt der Stadt Köln abzuführen.
2.
Dem
Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.