Nachtrag: 06.03.2018
Sitzung: 08.03.2018 BV1/0032/2018
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0434/2018
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt
dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
Bericht über die Weiterentwicklung des Zwischennutzungs- und
Interimskonzepts
1. Der Rat nimmt den in Anlage 1 beigefügten Bericht der Verwaltung über
das auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 19.12.2017 (TOP 10.52 - Beschluss
3609/2017) und unter Beteiligung der Betreiber der Kunsträume und der am
Ebertplatz ansässigen Gastronomen sowie zahlreicher weiterer betroffener
Akteure weiterentwickelte Zwischennutzungskonzept zur Verbesserung der
Situation am Ebertplatz (hier u.a. Protokolle über die Ideenschmieden vom 17.
und 24.01.2018) zur Kenntnis.
Die
Zwischennutzungsaktivitäten werden je nach Nutzungsart in verschiedenen Zonen
der Platzinnenflächen stattfinden und erstrecken sich über einen Zeitraum von
voraussichtlich rund drei Jahren bis einschließlich Juni 2021.
Zwischennutzungskonzept
2.
Der Rat bestätigt seinen
Beschluss 3609/2017 der Ratssitzung vom 19.12.2017 im Hinblick auf
a. den Verzicht der baulichen Schließung der Unterführung im westlichen
Teil des Ebertplatzes,
b. die Fortführung der intensiven Reinigung der Platzflächen durch die AWB
und
c. die regelmäßige Präsenz und Kontrolle zu unterschiedlichen Tages- und
Nachtzeiten durch das Ordnungsamt in Ordnungspartnerschaft mit der Polizei
sowie
d. die Fortführung der Mietverträge mit den Betreibern der Kunsträume und
der Gastronomie bzw. des Gaststättenverbands
3.
Der Rat beauftragt die
Verwaltung in Erweiterung seines Beschlusses 3609/2017 vom 19.12.2017 mit der
Umsetzung des weiterentwickelten Zwischennutzungskonzeptes. Hierzu gehören
neben der Akquise neuer gemeinnütziger und gewerblicher Aktivitäten auf den aktuell
im Bereich der Unterführung leerstehenden Ladenflächen
·
die Ausweitung des
soziokulturellen Programms, inkl. Sport- und Spielaktionen
·
die temporäre Gestaltung
des Platzes, inkl. städtebaulich-räumlicher sowie künstlerischer Interventionen
und der Installation eines wechselnden Lichtkunstprogramms
·
die stete Kooperation
mit Universitäten, Initiativen und Bürgergruppen
· die kontinuierliche und aktive Öffentlichkeitsarbeit (vgl. hierzu
Beschlusspunkt 8)
Die Aktivitäten im Rahmen der
Zwischennutzung stehen unter der Prämisse, die Stadtgesellschaft in ihrer
Vielfalt und Breite zu erreichen. Sie sind offen gegenüber Generationen,
kultureller und sozialer Herkunft. Im Rahmen der Zwischennutzung soll
insbesondere auch der Planungsprozess für die langfristige Umgestaltung des
Ebertplatzes proaktiv begleitet werden. Zeitlich könnte eine Überschneidung der
Zwischennutzungsaktivitäten mit dem Baubeginn entstehen, der Baubeginn wird
dann entsprechend inszeniert und begleitet.
Die Kosten (reine Sach- und Projektmittel)
belaufen sich hierfür per anno auf ca. 245.000 Euro brutto (100.000 Euro
soziokulturelles Programm | 145.000 Euro städtebaulich-räumlich-künstlerische
Interventionen).
Die für die
voraussichtlich dreijährige Interimszeit erforderlichen Mittel in Höhe von
insgesamt 735.000 Euro stehen bei den Teilergebnisplänen 0416-Kulturförderung
und 0901-Stadtplanung zur Verfügung, s. Anlage 2.
Wasserkinetische
Plastik
4. Der Rat nimmt die Ermittlung der für die Sanierung und den Betrieb der
"Wasserkinetischen Plastik" (Brunnen) des Künstlers Wolfgang Göddertz
entstehenden Kosten zur Kenntnis. Hiernach belaufen sich
·
die Kosten für die
Sanierung auf ca. 230.000,- Euro brutto.
·
die Kosten für den
Betrieb per anno auf ca. 30.000,- Euro brutto.
Für die Sanierung erforderliche Mittel in Höhe von
200.000 Euro stehen im Teilergebnisplan 1301-Öffentliches Grün, Wald- und
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen zur Verfügung. Die Mittel wurden seitens des
Finanzausschusses im Hpl. 2018 zusätzlich bereitgestellt und unterliegen dem
Freigabevorbehalt durch Fach- und Finanzausschuss. Der Rat beschließt die
Freigabe.
Die weiteren für die Sanierung erforderlichen 30.000 € sowie die für den
voraussichtlich dreijährigen Betrieb während der Interimszeit erforderlichen
Mittel in Höhe von 90.000 Euro stehen im lfd. Unterhaltungsbudget des v.
g. Teilergebnisplans Hpl. 2018 incl. Mittelfristplanung zur Verfügung.
Der Rat beschließt auf dieser Grundlage die Wiederinbetriebnahme der
"Wasserkinetischen Plastik" und beauftragt die Verwaltung mit der
umgehenden Umsetzung.
Fahrtreppen
5. Der Rat beschließt
auf den Neubau der Fahrtreppen zu verzichten und stattdessen während der
Interimszeit die bestehenden defekten Fahrtreppen als Objekte für künstlerische
Interventionen freizugeben. Die für die künstlerischen Interventionen
erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 50.000 Euro jährlich stehen bei
Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung zur Verfügung.
Partizipation
6.
Der Rat beauftragt die
Verwaltung mit der Umsetzung der im Rahmen des Zwischennutzungskonzeptes sowie
insbesondere der Ideenschmieden entwickelten Partizipationsmodule. Hierzu
zählen
·
der Aufbau einer
projekt- bzw. nutzungsbezogenen offenen Organisationsstruktur (Arbeitsgruppen,
Kreis externer Experten, etc.)
·
die enge Kooperation mit
dem Bürgerzentrum Alte Feuerwache und weiteren örtlichen Initiativgruppen und
Organisationen
·
der Aufbau und die
Pflege regelmäßiger Bürger- und Anwohnerbeteiligungsformate
·
der Aufbau und die
Pflege spezieller Kinder- und Jugendbeteiligungsformate
Die Verwaltung stellt darüber hinaus zur
fachlich-inhaltlichen Qualitätssicherung insbesondere der temporären
künstlerischen und städtebaulichen Interventionen die angemessene Einbindung
des Kunstbeirats und des Gestaltungsbeirats, des Jugendhilfeausschusses sowie
externer Experten sicher.
Zudem wird von den städtischen Streetworkern
in Kooperation mit dem aufsuchenden Suchtclearing, dem Verein Off-Road-Kids
sowie dem Jobcenter ein
regelmäßiges Streetworkangebot in Form eines Street-Work-Busses auf dem
Platz umgesetzt.
Die Kosten für die
Umsetzung dieser Partizipationsmodule werden auf jährlich ca. 60.000 Euro
brutto geschätzt. Die voraussichtlich für die dreijährige Interimszeit
erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 180.000 € stehen im
Teilergebnisplan 0901-Stadtplanung zur Verfügung.
Öffentlichkeitsarbeit
7.
Der Rat beauftragt die
Verwaltung, in Korrespondenz mit den modularen Angeboten der Partizipation kontinuierlich
und aktiv eine Öffentlichkeitsarbeit durch die Stadt Köln sicherzustellen. Ziel
dieser Öffentlichkeitsarbeit ist es,
a. über die Aktivitäten der Zwischennutzung, das daraus resultierende
Veranstaltungsprogramm und die Möglichkeiten der Beteiligung zu informieren,
b. die negative Stigmatisierung des Platzes in der öffentlichen
Wahrnehmung aufzubrechen und
c.
seine Attraktivität als
lebendigen, sicheren und wertgeschätzten Aufenthaltsort herauszuarbeiten.
Die Öffentlichkeitsarbeit zur
Zwischennutzung Ebertplatz steht darüber hinaus im Einklang und im Dienst der
langfristigen Neugestaltung des Platzes. Die Verwaltung stellt fachlich,
inhaltlich und organisatorisch die Abstimmung unter den beiden parallel
laufenden Prozessen sicher und schöpft die dort vorhandenen Synergieeffekte
aus. Zu der vorgenannten Öffentlichkeitsarbeit zählen insbesondere
·
die Konzeption,
Vorbereitung und Durchführung allgemeiner Informationsveranstaltungen
·
die Konzeption und
Produktion geeigneter Printmedien (Flyer, Plakate, Broschüren)
·
Aufbau und Pflege einer
Internetpräsenz "INTERIM Ebertplatz"
· Aufbau und Pflege einer Präsenz "INTERIM Ebertplatz" in
geeigneten sozialen Medien
Die Kosten für Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit werden auf jährlich ca. 25.000 Euro brutto geschätzt.
Die
voraussichtlich für die dreijährige Interimszeit erforderlichen Mittel in Höhe
von insgesamt 75.000 Euro stehen im
Teilergebnisplan 0901-Stadtplanung zur Verfügung.
Gastronomie
8.
Der Rat beauftragt die
Verwaltung, auf der Grundlage der Ziele und Handlungsempfehlungen des
Zwischennutzungskonzeptes
a. auf der Platzfläche ein Café- bzw. Biergarten-ähnliches
Gastronomieangebot im saisonalen, ggf. auch ganzjährigen Betrieb zu
ermöglichen.
b. hierfür eine geeignete Gastronomiefläche planerisch zu definieren und
c.
unverzüglich ein
Ausschreibungsverfahren zur befristeten Vergabe der vorgenannten Gastronomieflächen
zu initiieren. Bei der Ausschreibung und Vergabe sind der Qualität des
Gastronomiekonzeptes ebenso Rechnung zu tragen wie der ausgewogenen und
gemeinwohlorientierten Preispolitik bzw. der baulich-gestalterischen Umsetzung.
Solange die
Ausschreibung noch andauert, werden wechselnde mobile Angebote umgesetzt.
Information der Gremien
9.
Die Verwaltung berichtet
erstmalig im September | Oktober 2018 und daraufhin fortlaufend jährlich an die
betroffenen Fachausschüsse (StEA, KuK, AVR, Jugendhilfeausschuss etc.) sowie
die Bezirksvertretung 1 Innenstadt über die Entwicklung der Zwischennutzung
Ebertplatz.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.