Nachtrag: 06.03.2018
Sitzung: 15.03.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 0507/2018
Beschluss:
1. Der Rat nimmt die vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) für das Gebiet 'Deutzer Hafen' (Anlage 3) zur Kenntnis.
2.
Der Rat beschließt für das in Anlage 1 dargestellte Gebiet in Köln-Deutz
die Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen
Entwicklungsbereichs 'Deutzer Hafen' nach
§ 165 Absatz 6 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November
2017 (BGBl. I S. 3634).
Das von dem Entwicklungsbereich betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach Flurstücken
abgegrenzt und in einem Lageplan
dargestellt. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
Alternative:
Der Rat verzichtet auf die
förmliche Festsetzung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs und damit
insbesondere auf die Anwendung der bodenordnungsrechtlichen Instrumente des
besonderen Städtebaurechts.
Ergänzung durch den beschlossenen Änderungsantrag:
Die Bezirksvertretung Porz begrüßt die
Entwicklung des Deutzer Hafens als städtebauliches Projekt, das sowohl Wohnraum
als auch Arbeitsplätze in einem zentralen Quartier schaffen wird.
Gleichwohl fehlt bislang ein schlüssiges
Konzept zur Lenkung des Verkehrs, der mit 6.900 neuen Bewohnern und 6.000
Arbeitsplätzen zu erwarten ist. Insbesondere für den kürzesten Weg zur
Bundesautobahn A4 durch Poll über die Siegburger Straße – bereits heute eine
der am stärksten befahrenen Straßen im Stadtbezirk Porz und oft durch Stau
belastet – befürchtet die Bezirksvertretung Porz einen Kollaps.
In diesem Zusammenhang muss die
Bezirksvertretung zur Kenntnis nehmen, dass ihr einstimmiger Beschluss vom
06.12.2016 (TOP 7.2.2.1) leider bislang noch bei Weitem nicht ausreichend
berücksichtigt ist. (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=217318)
Daher bittet die Bezirksvertretung um die
eingehende Untersuchung bzw. Berücksichtigung der folgenden Maßnahmen im
Bereich Verkehr:
·
Verlängerung
der Stadtbahn-Linie 7 bis zum Deutzer Bahnhof und ggf. darüber hinaus in
Richtung Mülheim bzw. Kalk.
·
Umsetzung
eines Fünf-Minuten-Takts auf der Linie 7.
·
Prüfung
einer parallelen und zusätzlichen Linienführung der Linie 7 über die zukünftig
nicht mehr genutzten Gleise der Hafenbahn (HGK-Trasse), um in Stoßzeiten für
Entlastung zu sorgen. Die Haltestelle Raiffeisenstraße soll erhalten bleiben,
eine Zusammenführung ist in Höhe der Straße „Am Schnellert“ möglich – hier
könnte auch eine neue Haltestelle mit direktem Umstieg von S-Bahn und Stadtbahn
entstehen.
·
Die
neue S-Bahn-Linie (S 16) und die Station an der Südbrücke sind zwingende
Voraussetzungen für die Entwicklung des Deutzer Hafens.
- Die Anbindung des
neuen Wohngebiets „Deutzer Hafen“ über eine Expressbuslinie wird begrüßt.
Diese soll innerhalb des neuen Veedels verkehren, aber auch über die
Alfred-Schütte-Allee Alt-Poll und das Wohngebiet „In der Kreuzau“
anbinden, ggf. als „Minibus“.
·
Die
Siegburger Straße im Ortsteil Poll muss für den zukünftigen Verkehr baulich
ertüchtigt werden. Dazu ist der ruhende wie fließende Verkehr neu zu ordnen.
Das mit der Zielsetzung, zusätzlichen Durchgangsverkehr von und zur BAB 4
(Anschlussstelle Poll) zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
- Für den
Baustellenverkehr ist zu gewährleisten, dass dieser das Fahrverbot auf der
Siegburger Straße in Poll einhält und das Gebiet ausschließlich über die
Straße Im Hasental anfährt.
·
Zudem
ist eine barrierefreie Verbindung über den Rhein dringend erforderlich, ggf.
auch als neue Brücke für Fußgänger und Radfahrer.
·
Es
sind Planungen für den Car- und Bike-Sharing mit entsprechenden Stellplätzen
vorzusehen.
·
Der
Hafen soll in Teilen als öffentlicher Yachthafen mit entsprechender
Infrastruktur ausgebaut werden.
·
Im
Hafen soll eine Anlegestelle für den Wasserbus vorgesehen werden.
·
Die
laut dem genannten Verkehrsgutachten (Anlage 3, Seite 62) zu erwartenden
Auswirkungen auf den Norden des Stadtbezirks Porz – hauptsächlich auf Poll –
sind der Bezirksvertretung in der nächsten Sitzung in einem Fachvortrag
vorzustellen.
·
Die
Umsetzung bzw. Nichtumsetzung der von der Bezirksvertretung angeregten
Vorschläge und Prüfungen sind der BV vor Abschluss der Planungen vorzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in durch 7.3.1 ergänzter Form empfohlen.