Bericht über die
Weiterentwicklung des Zwischennutzungs- und Interimskonzepts
1. Der Rat nimmt den in Anlage 1 beigefügten Bericht
der Verwaltung über das auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 19.12.2017
(TOP 10.52 - Beschluss 3609/2017) und unter Beteiligung der Betreiber der
Kunsträume und der am Ebertplatz ansässigen Gastronomen sowie zahlreicher
weiterer betroffener Akteure weiterentwickelte Zwischennutzungskonzept zur
Verbesserung der Situation am Ebertplatz (hier u.a. Protokolle über die
Ideenschmieden vom 17. und 24.01.2018) zur Kenntnis.
Die
Zwischennutzungsaktivitäten werden je nach Nutzungsart in verschiedenen Zonen
der Platzinnenflächen stattfinden und erstrecken sich über einen Zeitraum von
voraussichtlich rund drei Jahren bis einschließlich Juni 2021.
Zwischennutzungskonzept
2. Der Rat bestätigt seinen Beschluss 3609/2017 der
Ratssitzung vom 19.12.2017 im Hinblick auf
a. den Verzicht der baulichen Schließung der
Unterführung im westlichen Teil des Ebertplatzes,
b. die Fortführung der intensiven Reinigung der
Platzflächen durch die AWB und
c. die regelmäßige Präsenz und Kontrolle zu
unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten durch das Ordnungsamt in
Ordnungspartnerschaft mit der Polizei sowie
d. die Fortführung der Mietverträge mit den Betreibern
der Kunsträume und der Gastronomie bzw. des Gaststättenverbands
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Erweiterung
seines Beschlusses 3609/2017 vom 19.12.2017 mit der Umsetzung des
weiterentwickelten Zwischennutzungskonzeptes. Hierzu gehören neben der Akquise
neuer gemeinnütziger und gewerblicher Aktivitäten auf den aktuell im Bereich
der Unterführung leerstehenden Ladenflächen
·
die Ausweitung des
soziokulturellen Programms, inkl. Sport- und Spielaktionen
·
die temporäre
Gestaltung des Platzes, inkl. städtebaulich-räumlicher sowie künstlerischer
Interventionen und der Installation eines wechselnden Lichtkunstprogramms
·
die stete
Kooperation mit Universitäten, Initiativen und Bürgergruppen
·
die
kontinuierliche und aktive Öffentlichkeitsarbeit (vgl. hierzu Beschlusspunkt 8)
Die Aktivitäten
im Rahmen der Zwischennutzung stehen unter der Prämisse, die Stadtgesellschaft
in ihrer Vielfalt und Breite zu erreichen. Sie sind offen gegenüber
Generationen, kultureller und sozialer Herkunft. Im Rahmen der Zwischennutzung
soll insbesondere auch der Planungsprozess für die langfristige Umgestaltung
des Ebertplatzes proaktiv begleitet werden. Zeitlich könnte eine Überschneidung
der Zwischennutzungsaktivitäten mit dem Baubeginn entstehen, der Baubeginn wird
dann entsprechend inszeniert und begleitet.
Die
Kosten (reine Sach- und Projektmittel) belaufen sich hierfür per anno auf ca.
245.000 Euro brutto (100.000 Euro soziokulturelles Programm | 145.000 Euro
städtebaulich-räumlich-künstlerische Interventionen).
Die
für die voraussichtlich dreijährige Interimszeit erforderlichen Mittel in Höhe
von insgesamt 735.000 Euro stehen bei den Teilergebnisplänen
0416-Kulturförderung und 0901-Stadtplanung zur Verfügung, s. Anlage 2.
Wasserkinetische
Plastik
4.
Der Rat nimmt die Ermittlung der für die
Sanierung und den Betrieb der "Wasserkinetischen Plastik" (Brunnen)
des Künstlers Wolfgang Göddertz entstehenden Kosten zur Kenntnis. Hiernach
belaufen sich
· die
Kosten für die Sanierung auf ca. 230.000,- Euro brutto.
· die
Kosten für den Betrieb per anno auf ca. 30.000,- Euro brutto.
Für die Sanierung erforderliche Mittel in Höhe von 200.000 Euro stehen im Teilergebnisplan
1301-Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen zur
Verfügung. Die Mittel wurden seitens des Finanzausschusses im Hpl. 2018
zusätzlich bereitgestellt und unterliegen dem Freigabevorbehalt durch Fach- und
Finanzausschuss. Der Rat beschließt die Freigabe.
Die weiteren für die Sanierung erforderlichen 30.000 € sowie die für den
voraussichtlich dreijährigen Betrieb während der Interimszeit erforderlichen
Mittel in Höhe von 90.000 Euro stehen im lfd. Unterhaltungsbudget des v.
g. Teilergebnisplans Hpl. 2018 incl. Mittelfristplanung zur Verfügung.
Der Rat beschließt auf dieser Grundlage die Wiederinbetriebnahme der
"Wasserkinetischen Plastik" und beauftragt die Verwaltung mit der
umgehenden Umsetzung.
Fahrtreppen
5. Der
Rat beschließt auf den Neubau der Fahrtreppen zu verzichten und stattdessen
während der Interimszeit die bestehenden defekten Fahrtreppen als Objekte für
künstlerische Interventionen freizugeben. Die für die künstlerischen
Interventionen erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 50.000 Euro jährlich
stehen bei Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung zur Verfügung.
Partizipation
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung
der im Rahmen des Zwischennutzungskonzeptes sowie insbesondere der
Ideenschmieden entwickelten Partizipationsmodule. Hierzu zählen
·
der Aufbau einer
projekt- bzw. nutzungsbezogenen offenen Organisationsstruktur (Arbeitsgruppen,
Kreis externer Experten, etc.)
·
die enge
Kooperation mit dem Bürgerzentrum Alte Feuerwache und weiteren örtlichen
Initiativgruppen und Organisationen
·
der Aufbau und die
Pflege regelmäßiger Bürger- und Anwohnerbeteiligungsformate
·
der Aufbau und die
Pflege spezieller Kinder- und Jugendbeteiligungsformate
Die Verwaltung
stellt darüber hinaus zur fachlich-inhaltlichen Qualitätssicherung insbesondere
der temporären künstlerischen und städtebaulichen Interventionen die
angemessene Einbindung des Kunstbeirats und des Gestaltungsbeirats, des
Jugendhilfeausschusses sowie externer Experten sicher.
Zudem
wird von den städtischen Streetworkern in Kooperation mit dem aufsuchenden
Suchtclearing, dem Verein Off-Road-Kids sowie
dem Jobcenter ein regelmäßiges
Streetworkangebot in Form eines
Street-Work-Busses auf dem Platz umgesetzt.
Die
Kosten für die Umsetzung dieser Partizipationsmodule werden auf jährlich ca.
60.000 Euro brutto geschätzt. Die voraussichtlich für die dreijährige
Interimszeit erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 180.000 € stehen im
Teilergebnisplan 0901-Stadtplanung zur Verfügung.
Öffentlichkeitsarbeit
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, in Korrespondenz
mit den modularen Angeboten der Partizipation kontinuierlich und aktiv eine
Öffentlichkeitsarbeit durch die Stadt Köln sicherzustellen. Ziel dieser
Öffentlichkeitsarbeit ist es,
a. über die Aktivitäten der Zwischennutzung, das
daraus resultierende Veranstaltungsprogramm und die Möglichkeiten der
Beteiligung zu informieren,
b. die negative Stigmatisierung des Platzes in der
öffentlichen Wahrnehmung aufzubrechen und
c. seine Attraktivität als lebendigen, sicheren und
wertgeschätzten Aufenthaltsort herauszuarbeiten.
Die
Öffentlichkeitsarbeit zur Zwischennutzung Ebertplatz steht darüber hinaus im
Einklang und im Dienst der langfristigen Neugestaltung des Platzes. Die
Verwaltung stellt fachlich, inhaltlich und organisatorisch die Abstimmung unter
den beiden parallel laufenden Prozessen sicher und schöpft die dort vorhandenen
Synergieeffekte aus. Zu der vorgenannten Öffentlichkeitsarbeit zählen
insbesondere
·
die Konzeption,
Vorbereitung und Durchführung allgemeiner Informationsveranstaltungen
·
die Konzeption und
Produktion geeigneter Printmedien (Flyer, Plakate, Broschüren)
·
Aufbau und Pflege
einer Internetpräsenz "INTERIM Ebertplatz"
·
Aufbau und Pflege
einer Präsenz "INTERIM Ebertplatz" in geeigneten sozialen Medien
Die Kosten für
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden auf jährlich ca. 25.000 Euro brutto
geschätzt.
Die
voraussichtlich für die dreijährige Interimszeit erforderlichen Mittel in Höhe
von insgesamt 75.000 Euro stehen im
Teilergebnisplan 0901-Stadtplanung zur Verfügung.
Gastronomie
8. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der
Grundlage der Ziele und Handlungsempfehlungen des Zwischennutzungskonzeptes
a. auf der Platzfläche ein Café- bzw.
Biergarten-ähnliches Gastronomieangebot im saisonalen, ggf. auch ganzjährigen
Betrieb zu ermöglichen.
b. hierfür eine geeignete Gastronomiefläche planerisch
zu definieren und
c. unverzüglich ein Ausschreibungsverfahren zur
befristeten Vergabe der vorgenannten Gastronomieflächen zu initiieren. Bei der
Ausschreibung und Vergabe sind der Qualität des Gastronomiekonzeptes ebenso
Rechnung zu tragen wie der ausgewogenen und gemeinwohlorientierten Preispolitik
bzw. der baulich-gestalterischen Umsetzung.
Solange die
Ausschreibung noch andauert, werden wechselnde mobile Angebote umgesetzt.
Information
der Gremien
9.
Die Verwaltung
berichtet erstmalig im September | Oktober 2018 und daraufhin fortlaufend
jährlich an die betroffenen Fachausschüsse (StEA, KuK, AVR,
Jugendhilfeausschuss etc.) sowie die Bezirksvertretung 1 Innenstadt über die
Entwicklung der Zwischennutzung Ebertplatz.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.