Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Bericht über die Weiterentwicklung des Zwischennutzungs- und Interimskonzepts

1.  Der Rat nimmt den in Anlage 1 beigefügten Bericht der Verwaltung über das auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 19.12.2017 (TOP 10.52 - Beschluss 3609/2017) und unter Beteiligung der Betreiber der Kunsträume und der am Ebertplatz ansässigen Gastronomen sowie zahlreicher weiterer betroffener Akteure weiterentwickelte Zwischennutzungskonzept zur Verbesserung der Situation am Ebertplatz (hier u.a. Protokolle über die Ideenschmieden vom 17. und 24.01.2018) zur Kenntnis.

Die Zwischennutzungsaktivitäten werden je nach Nutzungsart in verschiedenen Zonen der Platzinnenflächen stattfinden und erstrecken sich über einen Zeitraum von voraussichtlich rund drei Jahren bis einschließlich Juni 2021.

 

Zwischennutzungskonzept

 

2.  Der Rat bestätigt seinen Beschluss 3609/2017 der Ratssitzung vom 19.12.2017 im Hinblick auf

a.  den Verzicht der baulichen Schließung der Unterführung im westlichen Teil des Ebertplatzes,

b.  die Fortführung der intensiven Reinigung der Platzflächen durch die AWB und

c.   die regelmäßige Präsenz und Kontrolle zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten durch das Ordnungsamt in Ordnungspartnerschaft mit der Polizei sowie

d.  die Fortführung der Mietverträge mit den Betreibern der Kunsträume und der Gastronomie bzw. des Gaststättenverbands

 

3.  Der Rat beauftragt die Verwaltung in Erweiterung seines Beschlusses 3609/2017 vom 19.12.2017 mit der Umsetzung des weiterentwickelten Zwischennutzungskonzeptes. Hierzu gehören neben der Akquise neuer gemeinnütziger und gewerblicher Aktivitäten auf den aktuell im Bereich der Unterführung leerstehenden Ladenflächen

·      die Ausweitung des soziokulturellen Programms, inkl. Sport- und Spielaktionen

·      die temporäre Gestaltung des Platzes, inkl. städtebaulich-räumlicher sowie künstlerischer Interventionen und der Installation eines wechselnden Lichtkunstprogramms

·      die stete Kooperation mit Universitäten, Initiativen und Bürgergruppen

·      die kontinuierliche und aktive Öffentlichkeitsarbeit (vgl. hierzu Beschlusspunkt 8)

Die Aktivitäten im Rahmen der Zwischennutzung stehen unter der Prämisse, die Stadtgesellschaft in ihrer Vielfalt und Breite zu erreichen. Sie sind offen gegenüber Generationen, kultureller und sozialer Herkunft. Im Rahmen der Zwischennutzung soll insbesondere auch der Planungsprozess für die langfristige Umgestaltung des Ebertplatzes proaktiv begleitet werden. Zeitlich könnte eine Überschneidung der Zwischennutzungsaktivitäten mit dem Baubeginn entstehen, der Baubeginn wird dann entsprechend inszeniert und begleitet.

Die Kosten (reine Sach- und Projektmittel) belaufen sich hierfür per anno auf ca. 245.000 Euro brutto (100.000 Euro soziokulturelles Programm | 145.000 Euro städtebaulich-räumlich-künstlerische Interventionen).

Die für die voraussichtlich dreijährige Interimszeit erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 735.000 Euro stehen bei den Teilergebnisplänen 0416-Kulturförderung und 0901-Stadtplanung zur Verfügung, s. Anlage 2.

 

Wasserkinetische Plastik

 

4.  Der Rat nimmt die Ermittlung der für die Sanierung und den Betrieb der "Wasserkinetischen Plastik" (Brunnen) des Künstlers Wolfgang Göddertz entstehenden Kosten zur Kenntnis. Hiernach belaufen sich

·      die Kosten für die Sanierung auf ca. 230.000,- Euro brutto.

·      die Kosten für den Betrieb per anno auf ca. 30.000,- Euro brutto.

Für die Sanierung erforderliche Mittel in Höhe von 200.000 Euro stehen im Teilergebnisplan 1301-Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen zur Verfügung. Die Mittel wurden seitens des Finanzausschusses im Hpl. 2018 zusätzlich bereitgestellt und unterliegen dem Freigabevorbehalt durch Fach- und Finanzausschuss. Der Rat beschließt die Freigabe.
Die weiteren für die Sanierung erforderlichen 30.000 € sowie die für den voraussichtlich dreijährigen Betrieb während der Interimszeit erforderlichen Mittel in Höhe
von 90.000 Euro stehen im lfd. Unterhaltungsbudget des v. g. Teilergebnisplans Hpl. 2018 incl. Mittelfristplanung zur Verfügung. 
Der Rat beschließt auf dieser Grundlage die Wiederinbetriebnahme der "Wasserkinetischen Plastik" und beauftragt die Verwaltung mit der umgehenden Umsetzung.

 

Fahrtreppen

 

5.  Der Rat beschließt auf den Neubau der Fahrtreppen zu verzichten und stattdessen während der Interimszeit die bestehenden defekten Fahrtreppen als Objekte für künstlerische Interventionen freizugeben. Die für die künstlerischen Interventionen erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 50.000 Euro jährlich stehen bei Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung zur Verfügung.

 

Partizipation

 

6.  Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der im Rahmen des Zwischennutzungskonzeptes sowie insbesondere der Ideenschmieden entwickelten Partizipationsmodule. Hierzu zählen

·      der Aufbau einer projekt- bzw. nutzungsbezogenen offenen Organisationsstruktur (Arbeitsgruppen, Kreis externer Experten, etc.)

·      die enge Kooperation mit dem Bürgerzentrum Alte Feuerwache und weiteren örtlichen Initiativgruppen und Organisationen

·      der Aufbau und die Pflege regelmäßiger Bürger- und Anwohnerbeteiligungsformate

·      der Aufbau und die Pflege spezieller Kinder- und Jugendbeteiligungsformate

Die Verwaltung stellt darüber hinaus zur fachlich-inhaltlichen Qualitätssicherung insbesondere der temporären künstlerischen und städtebaulichen Interventionen die angemessene Einbindung des Kunstbeirats und des Gestaltungsbeirats, des Jugendhilfeausschusses sowie externer Experten sicher.

Zudem wird von den städtischen Streetworkern in Kooperation mit dem aufsuchenden Suchtclearing, dem Verein Off-Road-Kids sowie  dem Jobcenter ein regelmäßiges  Streetworkangebot  in Form eines Street-Work-Busses auf dem Platz umgesetzt.

 

Die Kosten für die Umsetzung dieser Partizipationsmodule werden auf jährlich ca. 60.000 Euro brutto geschätzt. Die voraussichtlich für die dreijährige Interimszeit erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 180.000 € stehen im Teilergebnisplan 0901-Stadtplanung zur Verfügung.

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

7.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, in Korrespondenz mit den modularen Angeboten der Partizipation kon­tinuierlich und aktiv eine Öffentlichkeitsarbeit durch die Stadt Köln sicherzustellen. Ziel dieser Öffentlichkeitsarbeit ist es,

a.  über die Aktivitäten der Zwischennutzung, das daraus resultierende Veranstaltungsprogramm und die Möglichkeiten der Beteiligung zu informieren,

b.  die negative Stigmatisierung des Platzes in der öffentlichen Wahrnehmung aufzubrechen und

c.   seine Attraktivität als lebendigen, sicheren und wertgeschätzten Aufenthaltsort herauszuarbeiten.

Die Öffentlichkeitsarbeit zur Zwischennutzung Ebertplatz steht darüber hinaus im Einklang und im Dienst der langfristigen Neugestaltung des Platzes. Die Verwaltung stellt fachlich, inhaltlich und organisatorisch die Abstimmung unter den beiden parallel laufenden Prozessen sicher und schöpft die dort vorhandenen Synergieeffekte aus. Zu der vorgenannten Öffentlichkeitsarbeit zählen insbesondere

·      die Konzeption, Vorbereitung und Durchführung allgemeiner Informationsveranstaltungen

·      die Konzeption und Produktion geeigneter Printmedien (Flyer, Plakate, Broschüren)

·      Aufbau und Pflege einer Internetpräsenz "INTERIM Ebertplatz"

·      Aufbau und Pflege einer Präsenz "INTERIM Ebertplatz" in geeigneten sozialen Medien

Die Kosten für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden auf jährlich ca. 25.000 Euro brutto geschätzt.

Die voraussichtlich für die dreijährige Interimszeit erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 75.000 Euro stehen im Teilergebnisplan 0901-Stadtplanung zur Verfügung.

 

Gastronomie

 

8.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Ziele und Handlungsempfehlungen des Zwischennutzungskonzeptes

a.  auf der Platzfläche ein Café- bzw. Biergarten-ähnliches Gastronomieangebot im saisonalen, ggf. auch ganzjährigen Betrieb zu ermöglichen.

b.  hierfür eine geeignete Gastronomiefläche planerisch zu definieren und

c.   unverzüglich ein Ausschreibungsverfahren zur befristeten Vergabe der vorgenannten Gastronomieflächen zu initiieren. Bei der Ausschreibung und Vergabe sind der Qualität des Gastronomiekonzeptes ebenso Rechnung zu tragen wie der ausgewogenen und gemeinwohlorientierten Preispolitik bzw. der baulich-gestalterischen Umsetzung.

Solange die Ausschreibung noch andauert, werden wechselnde mobile Angebote umgesetzt.

Information der Gremien

 

9.      Die Verwaltung berichtet erstmalig im September | Oktober 2018 und daraufhin fortlaufend jährlich an die betroffenen Fachausschüsse (StEA, KuK, AVR, Jugendhilfeausschuss etc.) sowie die Bezirksvertretung 1 Innenstadt über die Entwicklung der Zwischennutzung Ebertplatz.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.