Nachtrag: 08.03.2018

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet den Hauptausschuss nach §37 Abs. 2 GO NW eine Entscheidung darüber zu treffen, wer für den Beschluss eines "Verkehrsführungskonzepts Altstadt" zuständig ist: Der Verkehrsausschuss oder die Bezirksvertretung Innenstadt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion.