Beschlüsse:
I. Beschluss
über den Alternativvorschlag:
Der Rat beschließt gem. §
41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 02 beigefügten
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im
Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke abgelehnt.
II. Beschluss über die Vorlage:
Der
Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes
zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01
beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke, der Gruppe GUT und
BUNT bei Stimmenthaltung der Gruppe pro Köln zugestimmt.