Beschluss (ergänzt durch Anlage 3):

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Förderrichtlinie „Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen“ und beauftragt die Verwaltung diese umzusetzen.

Zur Umsetzung des Konzeptes beschließt der Rat der Stadt Köln die Einrichtung von 2,0 Mehrstellen (1,0 Stelle in der EG 12 TVöD VKA zur Abwicklung und Fortschreibung der Förderrichtlinie und 1,0 Stelle EG 11 TVöD VKA zur Entwicklung und Umsetzung eines Monitorings) zum Stellenplan 2019 beim Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt, Koordinationsstelle Klimaschutz.

Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsstellen bereitzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu ermöglichen.

Zur Finanzierung der Maßnahme stehen Mittel in Höhe von insgesamt 1.000.000 Euro p.a. für die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung. Die aufgrund der Stellenzusetzung benötigten jährlichen Personalaufwendungen von 167.500 Euro werden ab 2018 durch entsprechende Umschichtung innerhalb des Teilplans zu Lasten der Transferaufwendungen sichergestellt.

Die Anregungen und Ergänzungen in Anlage 3 der Vorlage werden übernommen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.