Beschluss (ergänzt
durch Anlage 3):
Der Rat der Stadt Köln
beschließt die Förderrichtlinie „Altbausanierung und Energieeffizienz -
klimafreundliches Wohnen“ und beauftragt die Verwaltung diese umzusetzen.
Zur
Umsetzung des Konzeptes beschließt der Rat der Stadt Köln die Einrichtung von
2,0 Mehrstellen (1,0 Stelle in der EG 12 TVöD VKA zur Abwicklung und
Fortschreibung der Förderrichtlinie und 1,0 Stelle EG 11 TVöD VKA zur
Entwicklung und Umsetzung eines Monitorings) zum Stellenplan 2019 beim Dezernat
für Soziales, Integration und Umwelt, Koordinationsstelle Klimaschutz.
Bis
zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsstellen
bereitzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der
Stellen zu ermöglichen.
Zur
Finanzierung der Maßnahme stehen Mittel in Höhe von insgesamt 1.000.000 Euro
p.a. für die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 im Teilergebnisplan 1401,
Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zur
Verfügung. Die aufgrund der Stellenzusetzung benötigten jährlichen
Personalaufwendungen von 167.500 Euro werden ab 2018 durch entsprechende
Umschichtung innerhalb des Teilplans zu Lasten der Transferaufwendungen
sichergestellt.
Die
Anregungen und Ergänzungen in Anlage 3 der Vorlage werden übernommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.