Nachtrag: 13.03.2018
Sitzung: 19.02.2018 BV2/0036/2018
TOP A.3 Anfrage des Herrn Ilg
Herr Ilg bittet zum
Thema „Ordnungsamt und Reform des Ordnungsdienstes“ die Oberbürgermeisterin um
Beantwortung folgender Fragen:
Wie das Ordnungsamt
mitteilt (Antwort der Verwaltung Top 7.1.2), sind die Mitarbeiter im
Außendienst auch zukünftig „allzuständig.“ Dieser Begriff ist mir einfach zu schwammig.
Rodenkirchen ist ein Flächenbezirk. Schon jetzt klagen Bürger über
Überarbeitung der zuständigen Mitarbeiter des Ordnungsdienstes und der Polizei.
Z.B. im
Vorgebirgspark, dort gibt es massive Anzeichen von Vermüllung und wildes
Campieren von Obdachlosen. Früher gab es dort sogar einen ständigen Mitarbeiter
des Grünflächenamtes vor Ort. Das Lager ist inzwischen aufgelöst.
Noch unvergleichlich
schlimmer ist die Situation am Kölnberg in Meschenich. Dort bekommt man das
Müllproblem und die Kriminalität einfach nicht in den Griff. Es fehlen einfach
feste Ansprechpartner die jeden Winkel kennen.
Was wird getan um
dies zu verbessern? Mit allzuständigen Mitarbeitern habe ich allen schon wegen
der Begrifflichkeit Probleme.
Wird es feste
Zuständigkeiten geben?
Im Auftrag der Oberbürgermeisterin beantwortet die
Fachverwaltung wie folgt die Nachfragen:
Bis zum 31.03.2016
orientierten sich die Dienstgruppen des Ordnungsdienstes nach
Aufgabenschwerpunkten. Das bedeutet, dass jede Dienstgruppe im gesamten Stadtgebiet
für einen Tätigkeitsbereich zuständig war, zum Beispiel Prostitution,
Gaststätten, Grünflächen, Hunde, Glückspiel oder soziale Randgruppen. Die
Ordnungsdienstkräfte waren somit "Aufgabenexperten". Durch die
Zuständigkeit im gesamten Stadtgebiet war eine Vertiefung der Ortskenntnisse in
den Stadtbezirken nicht möglich.
Seit dem 01.04.2016
wurde die Arbeit der neun Dienstgruppen des Ordnungsdienstes in eine
örtliche/bezirkliche Zuständigkeit (angelehnt an die neun Stadtbezirke)
umstrukturiert. D.h., dass die Dienstgruppen nunmehr in ihrem jeweiligen
Stadtbezirk für alle o.g. Aufgaben und weitere verantwortlich sind. Die
Ordnungsdienstkräfte sind fest den jeweiligen Dienstgruppen zugeordnet. So ist
es möglich, dass die Ordnungsdienstkräfte alle "Ecken" und
Besonderheiten in "ihrem" Stadtbezirk kennen und gleichzeitig die
Identifikation mit dem Stadtbezirk gestärkt wird. Außerdem werden die Kontakte
zu lokalen Netzwerkpartnerinnen und –partnern (z. B. Bürgerämtern,
Polizeiinspektionen, Interessenvertretern sowie Bürgerinitiativen)
intensiviert. Insbesondere die Außenbezirke werden dadurch gestärkt.
Der Begriff
"Allzuständigkeit" bezieht sich somit lediglich darauf, dass die den
bezirklich strukturierten Dienstgruppen zugehörigen Ordnungsdienstkräfte in
ihrem Stadtbezirk alle ordnungsbehördlichen Maßnahmen durchführen.
Die Ermittlung von
Einsatzschwerpunkten erfolgt u.a. durch die Bürgeramtsleitungen. Die
Dienstgruppenleitung ist dabei direkter und verbindlicher Ansprechpartner für
die Bürgeramtsleitungen. Die ermittelten Einsatzschwerpunkte werden durch die
Erkenntnisse und die Erfahrung der Ordnungsdienstkräfte in den jeweiligen
Dienstgruppen sinnvoll ergänzt.
Zudem werden durch
die sukzessiven Personalzusetzungen alle Dienstgruppen künftig besser aufgestellt.
Dann sollen auch die anlassunabhängigen Streifendienste in den Bezirken und an
Hotspots erhöht werden. Ziel ist es, präventiv Störungen zu verhindern, Störer
abzuschrecken, und der Verwahrlosung öffentlicher Flächen durch störende
Nutzungen entgegenzuwirken. Dazu wird auch die Sichtbarkeit des
Ordnungsdienstes in den Bezirken ausgebaut.
Im Übrigen verweist
das Ordnungsamt auf die Beantwortung 0279/2018 zur Anfrage AN/1909/2017.
Die Bezirksvertretung wünscht
sich für die Zukunft, dass der Stadtbezirk Rodenkirchen bei allen Themenfelder
eine bessere Berücksichtigung durch Politik und Verwaltung erfährt.
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt der Oberbürgermeisterin für Ihren Besuch.