Nachtrag: 13.03.2018

TOP A.3 Anfrage des Herrn Ilg

Herr Ilg bittet zum Thema „Ordnungsamt und Reform des Ordnungsdienstes“ die Oberbürgermeisterin um Beantwortung folgender Fragen:

Wie das Ordnungsamt mitteilt (Antwort der Verwaltung Top 7.1.2), sind die Mitarbeiter im Außendienst auch zukünftig „allzuständig.“ Dieser Begriff ist mir einfach zu schwammig. Rodenkirchen ist ein Flächenbezirk. Schon jetzt klagen Bürger über Überarbeitung der zuständigen Mitarbeiter des Ordnungsdienstes und der Polizei.

Z.B. im Vorgebirgspark, dort gibt es massive Anzeichen von Vermüllung und wildes Campieren von Obdachlosen. Früher gab es dort sogar einen ständigen Mitarbeiter des Grünflächenamtes vor Ort. Das Lager ist inzwischen aufgelöst.

Noch unvergleichlich schlimmer ist die Situation am Kölnberg in Meschenich. Dort bekommt man das Müllproblem und die Kriminalität einfach nicht in den Griff. Es fehlen einfach feste Ansprechpartner die jeden Winkel kennen.

Was wird getan um dies zu verbessern? Mit allzuständigen Mitarbeitern habe ich allen schon wegen der Begrifflichkeit Probleme.

Wird es feste Zuständigkeiten geben?

Im Auftrag der Oberbürgermeisterin beantwortet die Fachverwaltung wie folgt die Nachfragen:

Bis zum 31.03.2016 orientierten sich die Dienstgruppen des Ordnungsdienstes nach Aufgabenschwerpunkten. Das bedeutet, dass jede Dienstgruppe im gesamten Stadtgebiet für einen Tätigkeitsbereich zuständig war, zum Beispiel Prostitution, Gaststätten, Grünflächen, Hunde, Glückspiel oder soziale Randgruppen. Die Ordnungsdienstkräfte waren somit "Aufgabenexperten". Durch die Zuständigkeit im gesamten Stadtgebiet war eine Vertiefung der Ortskenntnisse in den Stadtbezirken nicht möglich.

Seit dem 01.04.2016 wurde die Arbeit der neun Dienstgruppen des Ordnungsdienstes in eine örtliche/bezirkliche Zuständigkeit (angelehnt an die neun Stadtbezirke) umstrukturiert. D.h., dass die Dienstgruppen nunmehr in ihrem jeweiligen Stadtbezirk für alle o.g. Aufgaben und weitere verantwortlich sind. Die Ordnungsdienstkräfte sind fest den jeweiligen Dienstgruppen zugeordnet. So ist es möglich, dass die Ordnungsdienstkräfte alle "Ecken" und Besonderheiten in "ihrem" Stadtbezirk kennen und gleichzeitig die Identifikation mit dem Stadtbezirk gestärkt wird. Außerdem werden die Kontakte zu lokalen Netzwerkpartnerinnen und –partnern (z. B. Bürgerämtern, Polizeiinspektionen, Interessenvertretern sowie Bürgerinitiativen) intensiviert. Insbesondere die Außenbezirke werden dadurch gestärkt.

Der Begriff "Allzuständigkeit" bezieht sich somit lediglich darauf, dass die den bezirklich strukturierten Dienstgruppen zugehörigen Ordnungsdienstkräfte in ihrem Stadtbezirk alle ordnungsbehördlichen Maßnahmen durchführen.

Die Ermittlung von Einsatzschwerpunkten erfolgt u.a. durch die Bürgeramtsleitungen. Die Dienstgruppenleitung ist dabei direkter und verbindlicher Ansprechpartner für die Bürgeramtsleitungen. Die ermittelten Einsatzschwerpunkte werden durch die Erkenntnisse und die Erfahrung der Ordnungsdienstkräfte in den jeweiligen Dienstgruppen sinnvoll ergänzt.

Zudem werden durch die sukzessiven Personalzusetzungen alle Dienstgruppen künftig besser aufgestellt. Dann sollen auch die anlassunabhängigen Streifendienste in den Bezirken und an Hotspots erhöht werden. Ziel ist es, präventiv Störungen zu verhindern, Störer abzuschrecken, und der Verwahrlosung öffentlicher Flächen durch störende Nutzungen entgegenzuwirken. Dazu wird auch die Sichtbarkeit des Ordnungsdienstes in den Bezirken ausgebaut.

Im Übrigen verweist das Ordnungsamt auf die Beantwortung 0279/2018 zur Anfrage AN/1909/2017.

Die Bezirksvertretung wünscht sich für die Zukunft, dass der Stadtbezirk Rodenkirchen bei allen Themenfelder eine bessere Berücksichtigung durch Politik und Verwaltung erfährt.

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt der Oberbürgermeisterin für Ihren Besuch.