Sitzung: 12.04.2018 LA/0028/2018
Zusatz: Sammelumdruck vom 06.03.2018
Anlage 5 siehe TOP 11.2
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 0507/2018
Beschluss über die Verwaltungsvorlage 0507/2018:
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt die vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) für das Gebiet 'Deutzer Hafen' (Anlage 3) zur Kenntnis.
2.
Der Rat
beschließt für das in Anlage 1 dargestellte Gebiet in Köln-Deutz die Satzung
über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs 'Deutzer
Hafen' nach
§ 165 Absatz 6 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017
(BGBl. I S. 3634).
Das von dem Entwicklungsbereich
betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach Flurstücken abgegrenzt und in einem Lageplan dargestellt. Die Anlage
1 ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen