Sitzung: 26.04.2018 STA/0032/2018
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3698/2017
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
für das Gebiet Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Subbelrather
Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld—
einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung festzusetzen;
2. folgende von der
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 19.03.2018 beschlossenen Punkte bei der weiteren
Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigen:
- Der westliche Gebäuderiegel soll um ein Geschoss erhöht werden;
- im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob ein Café oder ähnliches im
Erdgeschoss integriert werden
kann;
- im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwiefern anstatt des innerhalb
der Bebauung geplanten 500 m²
großen öffentlichen Spielplatzes, der vorhandene Spielplatz wieder nutzbar gemacht werden kann;
- im weiteren Verfahren ist die Einbeziehung der historischen, auf dem
Gelände vorhandenen, Gebäude sowie deren
erhaltenswerte Bausubstanz in die Neubebauung zu prüfen. Außerdem ist der Gestaltungsbeirat mit
einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.