Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung festzusetzen;

2.       folgende von der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 19.03.2018 beschlossenen Punkte bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigen:

          - Der westliche Gebäuderiegel soll um ein Geschoss erhöht werden;

          - im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob ein Café oder ähnliches im Erdgeschoss            integriert werden kann;

          - im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwiefern anstatt des innerhalb der Bebauung          geplanten 500 m² großen öffentlichen Spielplatzes, der vorhandene Spielplatz wieder            nutzbar gemacht werden kann;

          - im weiteren Verfahren ist die Einbeziehung der historischen, auf dem Gelände vorhandenen, Gebäude sowie deren erhaltenswerte Bausubstanz in die Neubebauung zu prüfen. Außerdem ist der Gestaltungsbeirat mit einzubeziehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.