A - Beschluss:

A.I       Planung

 

1.            Der Rat nimmt den durch das Büro Staab Architekten, erster Preisträger des 2016 durchgeführten europaweiten Realisierungswettbewerbs, weiterentwickelten und
überarbeiteten Wettbewerbsentwurf zur Kenntnis. In der vorliegenden
Überarbeitung wurden
- die Empfehlungen des Preisgerichts berücksichtigt,

- die Wettbewerbsidee vertieft auf die Belange der Nutzer abgestimmt,

- bauliche Risiken reduziert und

- die Schnittstellen zu Dritten minimiert.

 

 

2.         Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bruttogesamtbaukosten (Kostengruppe 100 bis 700 gemäß DIN 276) für den städtischen Anteil der Neubaumaßnahme Historische Mitte derzeit auf circa 115.130.000 Euro prognostiziert werden.

 

 

3.         Der Rat beauftragt die Verwaltung in Erweiterung seines Beschlusses 1301/2015 mit der Planungsaufnahme zum Neubau des Kölnischen Stadtmuseums (KSM) und des Studiengebäudes des Römisch-Germanischen Museums (RGM) im Rahmen des

gemeinsam mit der Hohen Domkirche durchzuführenden Neubauprojekts Historische Mitte bis einschließlich Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). Grundlage hierfür ist der überarbeitete und weiterentwickelte Wettbewerbsentwurf des Büros Staab Architekten.

 

Der Rat hebt damit seinen Beschluss 2648/2011 zur Sanierung und Erweiterung des Kölnischen Stadtmuseums auf. Weiterhin hebt der Rat seinen Beschluss 1506/2011 im Punkte der Sanierung des Verwaltungsgebäudes des Römisch-Germanischen Museums auf (siehe Beschluss 2983/2017 Sanierung Römisch-Germanisches Museum).

 

Der Rat bekräftigt damit die Gültigkeit der Grundlagenvereinbarung, die die Hohe Domkirche und die Stadt Köln am 16.06.2016 geschlossen haben. Hiernach erfolgt die vergaberechtskonforme Beauftragung des Preisträgers bis einschließlich Entwurfs-planung einvernehmlich zwischen der Hohen Domkirche zu Köln und der Stadt Köln. Nach Vorlage der Entwurfsplanung entscheiden der Rat der Stadt Köln und das Metropolitankapitel der Hohen Domkirche zu Köln als jeweils zuständige Gremien über

eine Fortsetzung des partnerschaftlichen Projekts.

 

Der Rat bewilligt die bis zur Vorlage der Entwurfsplanung erforderlichen Planungsmittel in Höhe von circa 5.400.000 Euro brutto und beschließt gleichzeitig die

Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 0408 –

Kölnisches Stadtmuseum.

 

Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über die Realisierung (Baubeschluss) vorzulegen.

 

4.         Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planungsaufnahme der für das Neubauprojekt erforderlichen Leitungsumlegungen im Bereich der Straße Am Hof und am Kurt-Hackenberg-Platz bis einschließlich Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) als vorgezogene Maßnahme. Die Planungs- und Ausführungskosten für die Leitungs-umlegungen sind in den prognostizierten Bruttogesamtbaukosten enthalten.

 

Der Rat bewilligt die bis zur Vorlage der Ausführungsplanung für die Leitungsverlegung zusätzlich erforderlichen Planungsmittel für die Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung) und 5 (Ausführungsplanung) in Höhe von circa 290.000 Euro brutto.

 

Das Ergebnis der Ausführungsplanung ist dem Rat zum gesonderten Beschluss über die Ausschreibung und Ausführung der Leitungsumlegungen vorzulegen.

 

 

A.II      Organisationsform für die Projektpartnerschaft

 

1.            Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Bauherrengemeinschaft mit der Hohen Domkirche zu Köln zu gründen. Die Bauherrengemeinschaft soll in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf der Grundlage einer Gesellschaftsvereinbarung mit der Hohen Domkirche gegründet werden. Hierbei sind folgende Zielsetzungen zu beachten:

 

-       Die Zusammenarbeit in der GbR beschränkt sich auf die Punkte, die sinnvollerweise nur zusammen durchgeführt werden können.

-       Die Gesellschaft soll eine eigene Geschäftsführung und einen Beirat besitzen. Die städtischen Vertreter im Beirat sollen vom Rat der Stadt Köln analog zu dem Verfahren in den kommunalen Aufsichtsräten ernannt werden.

-       Sämtliche Kompetenzen zur Durchführung des Bauprojekts sind soweit wie rechtlich zulässig auf die GbR zu übertragen.

-       Die Entscheidungsfindung zwischen den Bauherrinnen erfolgt grundsätzlich ein-stimmig.

 

Die Verwaltung wird dem Rat die mit der Hohen Domkirche ausverhandelte Gesellschaftsvereinbarung zur Beschlussfassung vorlegen. Die Gesellschaftsgründung ist nach Bedarf durch eine externe Rechtsberatung zu begleiten. Sollten der beabsichtigten Gesellschaftsgründung rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen, wird die Verwaltung den Rat unverzüglich unterrichten.

 

Der Rat bewilligt die Bereitstellung der für diese Prüfung erforderlichen konsumtiven Mittel in Höhe von circa 250.000 Euro im Teilplan 0110 - Controlling, Finanzsteuerung und Rechnungswesen.

 

2.         Der Rat beschließt, bis zur Arbeitsaufnahme der zu gründenden Bauherrinnengemeinschaft eine vorberatende „Lenkungskommission Neubau Historische Mitte“ zu installieren. In der Lenkungskommission sind alle im Bauausschuss, Ausschuss Kunst und Kultur oder Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft stimmberechtigten Fraktionen mit je einem Mitglied vertreten. Die Lenkungskommission tagt regelmäßig.

 

Die Verwaltung erstattet der Lenkungskommission Bericht über den Fortgang des

Projekts. Eine Berichterstattung in weiteren Ratsgremien kann durch diese gezielte und effektive Einbindung der Lenkungskommission und der damit einhergehenden Information der Fraktionen entfallen. Die beschlussfassende Vorberatung der zu beteiligenden Gremien bei Beschlussvorlagen bleibt davon unberührt.

 

 

 

A.III     Nachnutzungskonzept Zeughaus und Alte Wache

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Voruntersuchungen zum Zustand und zu den Entwicklungspotenzialen des denkmalgeschützten Zeughauses inklusive der Alten Wache und der benachbarten, derzeit als Parkplatz genutzten Fläche durchzuführen. Weiter ist abzuklären, ob eine rentierliche Folgenutzung durch eine städtische Dienststelle möglich ist beziehungsweise ob es potenzielle Nutzer seitens des Landschaftsverband Rheinland, des Landes, des Bundes oder einer renommierten Kultureinrichtung gibt.

 

Das Ergebnis der Voruntersuchungen zum Zustand und zu den Entwicklungspotenzialen des Areals „Zeughaus und Alte Wache“ ist dem Rat gemeinsam mit der Vorlage zum Baubeschluss zum Neubau Historische Mitte vorzulegen.

 

Die Verwaltung stellt darüber hinaus sicher, dass zum Zeitpunkt, an dem der Umzug des Kölnischen Stadtmuseums terminlich und damit die Verfügbarkeit des Zeughauses und der Alten Wache tatsächlich feststehen, verbindliche Verhandlungen mit den

obengenannten Einrichtungen beziehungsweise Trägern geführt werden können.

 

Sofern eine Folgenutzung durch die Stadt oder eine der genannten Einrichtungen und Träger nicht möglich ist, wird eine Konzeptausschreibung unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte durchgeführt:

-       stadtentwicklungspolitisch sinnvolle Nutzung,

-       keine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt sowie

-       keine Veräußerung des Eigentums, vielmehr Besitzüberlassung durch

Bestellung eines Erbbaurechts.

 

A.IV     Zukünftige Betriebskosten

 

Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Berechnung der zukünftig entstehenden Betriebskosten für das Studiengebäude des RGM und das KSM auf der Basis der fertiggestellten Entwurfsplanung. Das Ergebnis der Betriebskostenberechnung ist dem Rat mit der Vorlage zum Baubeschluss vorzulegen.

 

 

A.V      Kosten- und Terminsicherheit sowie Nachhaltigkeit

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Projektstruktur zu schaffen, die zu einer größtmöglichen Kosten- und Terminsicherheit sowie Nachhaltigkeit des Projekts führt. Hierbei sind die Empfehlungen der Reformkommission für Großprojekte sowie die Empfehlungen für künftige Großprojekte aus dem Gutachten der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich zur

Prüfung der Störungen des Projekts Sanierung Bühnen Köln zu berücksichtigen. Bereits während der Planung ist eine laufende Kontrolle der Planungsergebnisse bezüglich der Kosten, Termine und Qualitäten zu installieren. Die im Begründungsteil unter XII. aufgeführten Vorschläge der Gebäudewirtschaft zur Sicherstellung der Kosten-, Qualitäts- und Terminziele sind umzusetzen. Notwendige Ausgaben für die Durchführung dieser Maßnahmen wurden in die Kostenprognose einkalkuliert.

 

A.VI     Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung für das Projekt in einer geeigneten Form, zum Beispiel über eine Internetpräsenz des Projekts, mittels einer Informationsstelle oder eines Informationspavillons oder über andere geeignete

Formen sicherzustellen.

 

Die hierfür bis zum Baubeschluss benötigten Mittel in Höhe von ca. 100.000 Euro werden über die obengenannten Planungsmittel bereitgestellt. Die Kosten für die Öffentlichkeitsbeteiligung während des gesamten Projekts wurden in der prognostizierten Kostenannahme für das Projekt innerhalb der Kostengruppe 700, Bauneben-kosten, berücksichtigt.

 

 

A.VII    Stelleneinrichtungen und -verlängerungen

 

Der Rat beschließt aufgrund der fortgeschriebenen Projektterminprognose und in Fortführung des Ratsbeschlusses 1301/2015 folgende Veränderungen zum Stellenplan 2019. Die Finanzierungen und Befristungen werden aufgrund der fortgeschriebenen Projektterminprognose bis 2024 beziehungsweise 2028 verlängert.

 

 

A)   Gebäudewirtschaft:

 

Bereitstellung einer zusätzlichen Stelle als technische Projektassistenz (1,0 Techniker/in, staatlich geprüft), Entgeltgruppe 9b TVöD-T (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), für die Gesamtprojektleitung (abgestellt nur für dieses Projekt).
Dieser Mehrbedarf kann über eine bereits vorhandene Stelle gedeckt werden.

 

B)   Römisch-Germanisches Museum:

 

Verlängerung der bisher bis zum 30.06.2020 befristet eingerichteten Wissenschaftlerstelle im Römisch-Germanischen Museum (1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r Entgeltgruppe 13, Fallgruppe 1, TVöD beziehungsweise ehemals Vergütungsgruppe II,

Fallgruppe 1a, Bundesangestelltentarif) bis zum 30.03.2024

 

 

C)   Kölnisches Stadtmuseum:

 

Einrichtung einer Wissenschaftlerstelle im Kölnischen Stadtmuseum (1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r Entgeltgruppe 13, Fallgruppe 1, TVöD beziehungsweise ehemals Vergütungsgruppe II, Fallgruppe 1a, Bundesangestelltentarif) befristet bis zum 30.06.2028 (ursprünglich geplant bis 30.06.2020)

 

Für die Stellenbesetzung zum 01.01.2019 werden – soweit erforderlich – verwaltungsinterne Stellenverrechnungen zur Verfügung gestellt.

 

A.VIII   Provisorische Herrichtung des Kölnischen Stadtmuseums

Sofortmaßnahmen

 

1.            Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das KSM einer umgehenden provisorischen Herrichtung bedarf, um die Präsentation der Dauerausstellung bis zum Einzug des Museums in die Historische Mitte sicherzustellen. Aufgrund eines großen Wasserschadens im Zeughaus in Juni 2017 musste die gesamte Dauerausstellung des KSM ausgelagert werden. Das Wasser hat beide Etagen der Dauerausstellung nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen. Sämtliche Böden, alle Vitrinen und ein großer Teil der Wände bedürfen der Wiederherstellung. Anschließend festgestellte Asbestbelastungen erhöhen zusätzlich den erforderlichen baulichen Sanierungsaufwand.

 

2.            Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die zugehörige Planung und Umsetzung (nach Klärung der versicherungsrelevanten Fragestellungen) kurzfristig eine gesonderte Beschlussvorlage vorzulegen. Ziel ist es, den Betrieb des Kölnischen Stadtmuseums ohne nennenswerte Schließzeiten bis zur Fertigstellung der Historischen Mitte wieder aufzunehmen.

 

 

A.IX     Interimsplanung Römisch-Germanisches Museum

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Interimsplanung für das Museumsgebäude des RGM auch eine Interimsplanung für das aufgrund der Realisierung der Historischen Mitte abzubrechende Studiengebäude des RGM zu berücksichtigen und hierfür eine gesonderte Beschlussvorlage „Interimsplanung RGM gesamt“ vorzulegen. Die Interimsplanungen berücksichtigen dabei sowohl den Zeitraum bis zur Fertigstellung der Generalsanierung des RGM als auch den Zeitraum bis zur Fertigstellung der Historischen Mitte.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: