Sitzung: 03.05.2018 KuK/0037/2018
Zusatz: (Die Beschlussvorlage wurde bereits mit Sammelumdruck vom 22.03.2018 versendet. Ich bitte die Unterlage bereitzuhalten.)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0353/2018
1.
Der Rat nimmt den durch das Büro Staab Architekten, erster Preisträger
des 2016 durchgeführten europaweiten Realisierungswettbewerbs,
weiterentwickelten und
überarbeiteten Wettbewerbsentwurf zur Kenntnis. In der vorliegenden
Überarbeitung wurden
- die Empfehlungen des Preisgerichts berücksichtigt,
- die Wettbewerbsidee
vertieft auf die Belange der Nutzer abgestimmt,
- bauliche Risiken reduziert
und
- die Schnittstellen zu
Dritten minimiert.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die
Bruttogesamtbaukosten (Kostengruppe 100 bis 700 gemäß DIN 276) für den
städtischen Anteil der Neubaumaßnahme Historische Mitte derzeit auf circa 115.130.000 Euro prognostiziert werden.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in
Erweiterung seines Beschlusses 1301/2015 mit der Planungsaufnahme zum Neubau
des Kölnischen Stadtmuseums (KSM) und des Studiengebäudes des
Römisch-Germanischen Museums (RGM) im Rahmen des
gemeinsam mit der Hohen
Domkirche durchzuführenden Neubauprojekts Historische Mitte bis einschließlich Entwurfsplanung
(Leistungsphase 3). Grundlage hierfür ist der überarbeitete und
weiterentwickelte Wettbewerbsentwurf des Büros Staab Architekten.
Der Rat hebt damit seinen Beschluss 2648/2011 zur
Sanierung und Erweiterung des Kölnischen Stadtmuseums auf. Weiterhin hebt der
Rat seinen Beschluss 1506/2011 im Punkte der Sanierung des Verwaltungsgebäudes
des Römisch-Germanischen Museums auf (siehe Beschluss 2983/2017 Sanierung
Römisch-Germanisches Museum).
Der Rat bekräftigt damit die
Gültigkeit der Grundlagenvereinbarung, die die Hohe Domkirche und die Stadt
Köln am 16.06.2016 geschlossen haben. Hiernach erfolgt die
vergaberechtskonforme Beauftragung des Preisträgers bis einschließlich
Entwurfs-planung einvernehmlich zwischen der Hohen Domkirche zu Köln und der
Stadt Köln. Nach Vorlage der Entwurfsplanung entscheiden der Rat der Stadt Köln
und das Metropolitankapitel der Hohen Domkirche zu Köln als jeweils zuständige
Gremien über
eine Fortsetzung des
partnerschaftlichen Projekts.
Der Rat bewilligt die bis
zur Vorlage der Entwurfsplanung erforderlichen Planungsmittel in Höhe von circa
5.400.000 Euro brutto und beschließt
gleichzeitig die
Freigabe dieser investiven
Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 0408 –
Kölnisches Stadtmuseum.
Die Entwurfsplanung mit
Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über die Realisierung
(Baubeschluss) vorzulegen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit
der Planungsaufnahme der für das Neubauprojekt erforderlichen
Leitungsumlegungen im Bereich der Straße Am Hof und am Kurt-Hackenberg-Platz
bis einschließlich Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) als vorgezogene
Maßnahme. Die Planungs- und Ausführungskosten für die Leitungs-umlegungen sind
in den prognostizierten Bruttogesamtbaukosten enthalten.
Der Rat bewilligt die bis zur Vorlage der
Ausführungsplanung für die Leitungsverlegung zusätzlich erforderlichen
Planungsmittel für die Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung) und 5
(Ausführungsplanung) in Höhe von circa
290.000 Euro brutto.
Das Ergebnis der Ausführungsplanung ist dem Rat zum
gesonderten Beschluss über die Ausschreibung und Ausführung der
Leitungsumlegungen vorzulegen.
A.II Organisationsform für die
Projektpartnerschaft
1.
Der Rat beauftragt die
Verwaltung, eine Bauherrengemeinschaft mit der Hohen Domkirche zu Köln zu
gründen. Die Bauherrengemeinschaft soll in der Rechtsform einer Gesellschaft
bürgerlichen Rechts (GbR) auf der Grundlage einer Gesellschaftsvereinbarung mit
der Hohen Domkirche gegründet werden. Hierbei sind folgende Zielsetzungen zu
beachten:
-
Die
Zusammenarbeit in der GbR beschränkt sich auf die Punkte, die sinnvollerweise
nur zusammen durchgeführt werden können.
-
Die Gesellschaft
soll eine eigene Geschäftsführung und einen Beirat besitzen. Die städtischen
Vertreter im Beirat sollen vom Rat der Stadt Köln analog zu dem Verfahren in
den kommunalen Aufsichtsräten ernannt werden.
-
Sämtliche
Kompetenzen zur Durchführung des Bauprojekts sind soweit wie rechtlich zulässig
auf die GbR zu übertragen.
-
Die
Entscheidungsfindung zwischen den Bauherrinnen erfolgt grundsätzlich
ein-stimmig.
Die Verwaltung wird dem Rat die mit der Hohen
Domkirche ausverhandelte Gesellschaftsvereinbarung zur Beschlussfassung
vorlegen. Die Gesellschaftsgründung ist nach Bedarf durch eine externe
Rechtsberatung zu begleiten. Sollten der beabsichtigten Gesellschaftsgründung
rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen, wird die Verwaltung
den Rat unverzüglich unterrichten.
Der Rat bewilligt die Bereitstellung der für diese
Prüfung erforderlichen konsumtiven Mittel in Höhe von circa 250.000 Euro im Teilplan
0110 - Controlling, Finanzsteuerung und Rechnungswesen.
2. Der Rat beschließt, bis zur
Arbeitsaufnahme der zu gründenden Bauherrinnengemeinschaft eine vorberatende
„Lenkungskommission Neubau Historische Mitte“ zu installieren. In der
Lenkungskommission sind alle im Bauausschuss, Ausschuss Kunst und Kultur oder
Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft stimmberechtigten Fraktionen mit je
einem Mitglied vertreten. Die Lenkungskommission tagt regelmäßig.
Die Verwaltung erstattet der Lenkungskommission
Bericht über den Fortgang des
Projekts. Eine Berichterstattung in weiteren
Ratsgremien kann durch diese gezielte und effektive Einbindung der
Lenkungskommission und der damit einhergehenden Information der Fraktionen
entfallen. Die beschlussfassende Vorberatung der zu beteiligenden Gremien bei
Beschlussvorlagen bleibt davon unberührt.
A.III Nachnutzungskonzept
Zeughaus und Alte Wache
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen
Voruntersuchungen zum Zustand und zu den Entwicklungspotenzialen des
denkmalgeschützten Zeughauses inklusive der Alten Wache und der benachbarten,
derzeit als Parkplatz genutzten Fläche durchzuführen. Weiter ist abzuklären, ob
eine rentierliche Folgenutzung durch eine städtische Dienststelle möglich ist
beziehungsweise ob es potenzielle Nutzer seitens des Landschaftsverband
Rheinland, des Landes, des Bundes oder einer renommierten Kultureinrichtung
gibt.
Das Ergebnis der Voruntersuchungen zum Zustand und
zu den Entwicklungspotenzialen des Areals „Zeughaus und Alte Wache“ ist dem Rat
gemeinsam mit der Vorlage zum Baubeschluss zum Neubau Historische Mitte
vorzulegen.
Die Verwaltung stellt darüber hinaus sicher, dass
zum Zeitpunkt, an dem der Umzug des Kölnischen Stadtmuseums terminlich und
damit die Verfügbarkeit des Zeughauses und der Alten Wache tatsächlich
feststehen, verbindliche Verhandlungen mit den
obengenannten Einrichtungen beziehungsweise Trägern
geführt werden können.
Sofern eine Folgenutzung durch die Stadt oder eine
der genannten Einrichtungen und Träger nicht möglich ist, wird eine
Konzeptausschreibung unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte durchgeführt:
-
stadtentwicklungspolitisch
sinnvolle Nutzung,
-
keine zusätzliche
Belastung für den städtischen Haushalt sowie
-
keine Veräußerung
des Eigentums, vielmehr Besitzüberlassung durch
Bestellung eines Erbbaurechts.
A.IV Zukünftige Betriebskosten
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung mit der
Berechnung der zukünftig entstehenden Betriebskosten für das Studiengebäude des
RGM und das KSM auf der Basis der fertiggestellten Entwurfsplanung. Das
Ergebnis der Betriebskostenberechnung ist dem Rat mit der Vorlage zum Baubeschluss
vorzulegen.
A.V Kosten- und
Terminsicherheit sowie Nachhaltigkeit
Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Projektstruktur zu schaffen, die zu einer größtmöglichen Kosten- und
Terminsicherheit sowie Nachhaltigkeit des Projekts führt. Hierbei sind die
Empfehlungen der Reformkommission für Großprojekte sowie die Empfehlungen für
künftige Großprojekte aus dem Gutachten der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich
zur
Prüfung der Störungen des Projekts Sanierung Bühnen
Köln zu berücksichtigen. Bereits während der Planung ist eine laufende
Kontrolle der Planungsergebnisse bezüglich der Kosten, Termine und Qualitäten
zu installieren. Die im Begründungsteil unter XII. aufgeführten Vorschläge der Gebäudewirtschaft zur
Sicherstellung der Kosten-, Qualitäts- und Terminziele sind umzusetzen.
Notwendige Ausgaben für die Durchführung dieser Maßnahmen wurden in die
Kostenprognose einkalkuliert.
A.VI Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung für das Projekt in einer geeigneten Form, zum
Beispiel über eine Internetpräsenz des Projekts, mittels einer
Informationsstelle oder eines Informationspavillons oder über andere geeignete
Formen sicherzustellen.
Die hierfür bis zum Baubeschluss benötigten Mittel
in Höhe von ca. 100.000 Euro werden
über die obengenannten Planungsmittel bereitgestellt. Die Kosten für die
Öffentlichkeitsbeteiligung während des gesamten Projekts wurden in der
prognostizierten Kostenannahme für das Projekt innerhalb der Kostengruppe 700,
Bauneben-kosten, berücksichtigt.
A.VII Stelleneinrichtungen und
-verlängerungen
Der
Rat beschließt aufgrund der fortgeschriebenen Projektterminprognose und in
Fortführung des Ratsbeschlusses 1301/2015 folgende Veränderungen zum
Stellenplan 2019. Die Finanzierungen und Befristungen werden aufgrund der
fortgeschriebenen Projektterminprognose bis 2024 beziehungsweise 2028
verlängert.
A) Gebäudewirtschaft:
Bereitstellung einer zusätzlichen Stelle als
technische Projektassistenz (1,0 Techniker/in, staatlich geprüft),
Entgeltgruppe 9b TVöD-T (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), für die
Gesamtprojektleitung (abgestellt nur für dieses Projekt).
Dieser Mehrbedarf kann über eine bereits vorhandene Stelle gedeckt werden.
B) Römisch-Germanisches Museum:
Verlängerung der bisher bis zum 30.06.2020
befristet eingerichteten Wissenschaftlerstelle im Römisch-Germanischen Museum
(1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r Entgeltgruppe 13, Fallgruppe 1, TVöD
beziehungsweise ehemals Vergütungsgruppe II,
Fallgruppe 1a, Bundesangestelltentarif) bis zum
30.03.2024
C) Kölnisches Stadtmuseum:
Einrichtung einer Wissenschaftlerstelle im
Kölnischen Stadtmuseum (1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r Entgeltgruppe 13,
Fallgruppe 1, TVöD beziehungsweise ehemals Vergütungsgruppe II, Fallgruppe 1a,
Bundesangestelltentarif) befristet bis zum 30.06.2028 (ursprünglich geplant bis
30.06.2020)
Für die Stellenbesetzung zum 01.01.2019 werden –
soweit erforderlich – verwaltungsinterne Stellenverrechnungen zur Verfügung
gestellt.
A.VIII Provisorische Herrichtung
des Kölnischen Stadtmuseums
Sofortmaßnahmen
1.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass das KSM einer umgehenden provisorischen Herrichtung bedarf, um
die Präsentation der Dauerausstellung bis zum Einzug des Museums in die
Historische Mitte sicherzustellen. Aufgrund eines großen Wasserschadens im
Zeughaus in Juni 2017 musste die gesamte Dauerausstellung des KSM ausgelagert
werden. Das Wasser hat beide Etagen der Dauerausstellung nachhaltig in
Mitleidenschaft gezogen. Sämtliche Böden, alle Vitrinen und ein großer Teil der
Wände bedürfen der Wiederherstellung. Anschließend festgestellte Asbestbelastungen
erhöhen zusätzlich den erforderlichen baulichen Sanierungsaufwand.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, für die zugehörige Planung und Umsetzung (nach
Klärung der versicherungsrelevanten Fragestellungen) kurzfristig eine
gesonderte Beschlussvorlage vorzulegen. Ziel ist es, den Betrieb des Kölnischen
Stadtmuseums ohne nennenswerte Schließzeiten bis zur Fertigstellung der
Historischen Mitte wieder aufzunehmen.
A.IX Interimsplanung
Römisch-Germanisches Museum
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der
Interimsplanung für das Museumsgebäude des RGM auch eine Interimsplanung für
das aufgrund der Realisierung der Historischen Mitte abzubrechende
Studiengebäude des RGM zu berücksichtigen und hierfür eine gesonderte Beschlussvorlage
„Interimsplanung RGM gesamt“ vorzulegen. Die Interimsplanungen berücksichtigen
dabei sowohl den Zeitraum bis zur Fertigstellung der Generalsanierung des RGM
als auch den Zeitraum bis zur Fertigstellung der Historischen Mitte.
Abstimmungsergebnis: