Nachtrag: 26.04.2018
Sitzung: 03.05.2018 Rat/0039/2018
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0913/2018
Beschluss:
1.
Der Rat stimmt
dem Konzept zur Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel aus dem
Ausgleichsprogramm zur Erstattung gezahlter Geldbeträge wegen Tempoüberschreitungen
auf der BAB 3 in Höhe von insgesamt 10.360.000 € (4.160.000 € in 2018;
3.060.000 € in 2019 und 3.140.000 € in 2020) für Projekte aus dem Bereich
Verkehrssicherheit und Verbesserung für den Fahrradverkehr zu und beauftragt
die Verwaltung mit der Umsetzung der Projekte.
2.
Gleichzeitig
beschließt der Rat zur Realisierung der Projekte gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr
2018 im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze überplanmäßige zahlungswirksame
Aufwendungen bei Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen)
in Höhe von 4.095.000 €, bei Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) in Höhe
von 40.000 € sowie bei Teilplanzeile 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) in
Höhe von 25.000 €.
Die vorläufige Deckung
erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601 –
Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 (Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen).
3.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass sich durch die zusätzliche Bereitstellung der konsumtiven
Finanzmittel der Haushaltsfehlbetrag in den Jahren 2019 um 3.060.000 € und 2020
um 3.140.000 € erhöht. Hieraus ergeben sich weitere Konsolidierungserfordernisse.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und von RM Wortmann (Freie
Wähler Köln) bei Stimmenthaltung der Gruppe BUNT zugestimmt.