Nachtrag: 26.04.2018

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.    Der Rat stimmt dem Konzept zur Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel aus dem Ausgleichsprogramm zur Erstattung gezahlter Geldbeträge wegen Tempoüberschreitungen auf der BAB 3 in Höhe von insgesamt 10.360.000 € (4.160.000 € in 2018; 3.060.000 € in 2019 und 3.140.000 € in 2020) für Projekte aus dem Bereich Verkehrssicherheit und Verbesserung für den Fahrradverkehr zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Projekte.

2.    Gleichzeitig beschließt der Rat zur Realisierung der Projekte gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen bei Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) in Höhe von 4.095.000 €, bei Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) in Höhe von 40.000 € sowie bei Teilplanzeile 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) in Höhe von 25.000 €.

Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 (Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen).

3.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich durch die zusätzliche Bereitstellung der konsumtiven Finanzmittel der Haushaltsfehlbetrag in den Jahren 2019 um 3.060.000 € und 2020 um 3.140.000 € erhöht. Hieraus ergeben sich weitere Konsolidierungserfordernisse.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) bei Stimmenthaltung der Gruppe BUNT zugestimmt.