Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.06.2018 FA/0036/2018 |
Beschluss: | geändert beschlossen |
Vorlage: | 1234/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Beschlussvorlage Ausschuss 210 KB | |
![]() | 1 Anlage - Vorab-Auszug KuK 15.05.2018 221 KB |
Der Finanzausschuss beschließt folgende Kriterien zur Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung von Gruppen oder Institutionen der freien Szene.
Die Mittel in Höhe von 300.000 € stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzelle 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung.
Anträge können für eine Bewilligung bis zum 30.09. innerhalb des Zuschussjahres eingereicht werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und ggf. bewilligt.
Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: „Reparaturen und Technik in den Einrichtungen der freien Szene – Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss und Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion - zugestimmt