Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Chorweiler

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich des Pletschbaches, westlich der Berrischstraße, südlich und östlich des Ortsfriedhofes an der Baptiststraße, südlich der Baptiststraße und westlich der Bahnstrecke Köln-Neuss mit Ausnahme der Grundstücke Berrischstraße 177, 169, und 169a sowie mit Ausnahme eines ca. 50 m breiten bebauten Streifens der Grundstücke Berrischtstraße 147-167 in Köln-Roggendorf/Thenhoven—Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven — aufzustellen, mit dem Ziel, Wohnbaugrundstücke für unterschiedliche Gebäudetypen in Form von ein- bis zweigeschossigen Reihen-, Einzel- und Doppelhäusern sowie viergeschossige Mehrfamilienhäuser, eine Kindertagesstätte, Grünflächen für Kinderspielplätze und Ausgleichsmaßnahmen sowie die erforderlichen Erschließungsanlagen festzusetzen;

 

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Hinweis:

Die Verwaltung hat den Begründungstext der Beschlussvorlage dahingehend redaktionell geändert, dass sich der Anteil von 30% gefördertem Wohnraum auf die gesamte Geschossfläche (GF) Wohnen bezieht.