Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.     Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2018/19 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest.

2.     Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7,0 Mio. € in Anspruch zu nehmen.

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, zum nächst möglichen Zeitpunkt den Betriebskostenzuschuss für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln aufgeteilt in die Teilbereiche

    1. Spielbetrieb (Oper/Schauspiel/Tanz) und Interim
    2. Aufwendungen für Sanierung (Zinsen/Abschreibungen)

darzustellen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

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Anmerkung:
Herr Kröhne beantwortet Nachfragen von Herrn Frank zum Stand der Jahresabschlüsse.