II.
Abstimmung über die geänderte Vorlage (entsprechend der Vorschläge aus dem
Liegenschaftsausschuss vom 08.05.2018 und vom Ausschuss für Kunst und Kultur vom
15.05.2018):
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die
städtische Liegenschaft Maybachstraße 111, 50670 Köln, auch „Kölner Filmhaus“
genannt, einen Nutzer für die filmkulturellen Räumlichkeiten in einem
wettbewerblichen Dialog mit folgenden Maßgaben zu suchen:
- Im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen
wettbewerblichen Dialogs wird ein Betreiber gesucht, der das Filmhaus auf
Basis einer einheitlichen Konzeption wirt-schaftlich und inhaltlich „als
Ort der Filmkunst“ (Ratsbeschluss 18.07.2013) führen soll. Die Konzeption
soll gemäß des Ratsbeschlusses vom 18.07.2013 Kinobetrieb und
Filmprogramm, ein film- und medienaffines Veranstaltungsangebot,
Raumver-mietung an Filmschaffende, Filminitiativen u.ä. sowie Aus- und
Weiterbildungsangebote ggf. in Kooperation mit geeigneten filmkulturellen
Partnern beinhalten.
Die Überlassung dieser Räumlichkeiten im „Kölner Filmhaus“ soll unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der erfolgten Städtebauförderung an Initiativen und Institutionen aus dem Bereich der Filmkultur und Filmbildung erfolgen. Die Überlassung des gesamten Gebäudes mit Ausnahme der Flächen des Gastronomiebetriebes erfolgt durch einen langfristigen Mietvertrag zu subventionierten Konditionen. - Der im
Objekt befindliche Gastronomiebetrieb
ist weiterhin verpachtet und verbleibt wie bisher unmittelbar bei der
Liegenschaftsverwaltung und steht insoweit nicht zur Disposition.
- Die Einrichtung „Kölner Filmhaus“ stellt einen
kulturpolitisch förderungswürdigen Zweck dar. Dies ist bei der Festlegung
des zu zahlenden Nutzungsentgeltes für die filmkulturellen Räumlichkeiten
zu berücksichtigen.
- Der künftige Nutzer wird dem Filmgeräteverleih
Lagerräume in seinen filmkulturellen Räumlichkeiten in ausreichendem
Umfang zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus kann er mit weiteren
filmkulturellen Partnern kooperieren. Die Kooperation ist konkret
darzulegen. Die Erträge aus der Überlassung an den Filmgeräteverleih und
den filmkulturellen Partnern stehen dem Nutzer zu.
- Der Nutzer
soll in einem wettbewerblichen Dialog ermittelt werden.
Bewerbungskriterien zur Teilnahme an dem wettbewerblichen Dialog sind
Angaben über bisherige Erfahrungen im Rahmen von Kinobetrieben mit film-
und medienaffinen Veranstaltungen sowie den Angeboten der Filmbildung.
Neben den darzulegenden Erfahrungen sollen die Bewerber ihre Eignung durch
ein Betriebs- und Wirtschaftskonzept für den Betrieb des „Kölner
Filmhauses“ erstellen.
- Sofern
der wettbewerbliche Dialog zu keinem belastbaren Vorschlag für einen Nutzer
führt, wird nach einem vorzulegenden Sachstandsbericht das weitere
Vorgehen vom Liegenschaftsausschuss und vom Ausschuss Kunst und Kultur
beraten und entschieden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.