Beschlüsse:
I. Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung 5 (Nippes) vom 26.04.2018
/ Anlage 13:
Die Bezirksvertretung Nippes lehnt die vorgelegte
Planung des Büros West 8 für den Bereich der Gürteltrasse zwischen Merheimer
Straße und der Amsterdamer Straße sowie die Beauftragung der Verwaltung mit der
Konkretisierung der Planung auf Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten
Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“ ab.
Darüber hinaus lehnt die Bezirksvertretung die
Beauftragung der Verwaltung mit der Konkretisierung der in Anlage 2
dargestellten Vorentwurfsplanung für eine Radverkehrsverbindung von der
Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke ab.
Unter dem Vorbehalt der Zuständigkeit der
Bezirksvertretung Nippes wird im Falle eines ab-weichenden Beschlusses durch
den Rat der Stadt Köln zum Beschluss der Bezirksvertretung Klage beim
Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden müssen.
Auf Basis der bereits in der Bezirksvertretung
Nippes gefassten Beschlüsse sollen zeitnah Planungen mit dem Ziel aufgenommen
werden, zwischen der Geldernstraße und der Mülheimer Brücke eine attraktive
Verkehrsverbindung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteil-nehmer in
beide Richtungen zu entwickeln und herzustellen.
Im Konkreten sollen die von der Verwaltung zu
beauftragenden Planungen nach Abschnitten dargestellt, folgende Maßgaben der
Bezirksvertretung Nippes berücksichtigen:
Abschnitt 1: Von der Geldernstraße bis zur
Merheimer Straße
In der Vorlage mit der Nummer 2871/2017 wird von
einer planerischen Betrachtung des Abschnitts zwischen der Geldernstraße und
der Merheimer Straße explizit abgesehen. Infolge dessen werden die bereits
gefassten Beschlüsse der Bezirksvertretung Nippes zur Führung des
Fahrradverkehrs zwischen Geldernstraße und Merheimer Straße nicht
berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund
·
sind die Planungen auf Grundlage der Beschlusslage in der
Bezirksvertretung Nippes aufzunehmen und
Vorschläge mit dem Ziel zu entwickeln, die Bedingungen für den
Fahrradverkehr in beide Fahrtrichtungen zu verbessern.
.
Abschnitt 2: Von der Merheimer Straße bis zur
Neusser Straße
Im Abschnitt 2 sollen die Planungen auf folgenden
Vorgaben basieren:
·
Aus Sicherheitsgründen (Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr)
sollen jeweils nördlich und südlich der Hochbahntrasse Radwege- und
Fußgänger-verbindungen geplant werden. Diese sollen in ihrer Breite
entsprechend der ERA und der EFA in
ihrer Mindestbreite mit jeweils bis zu 2,50 je Verkehrsart und Richtung
angelegt werden
·
Die vorhandenen Grünflächen nördlich der Hochbahntrasse sollen in ihrer
derzeitigen Funktion beibehalten werden
(Hundefreilaufwiese/Veranstaltungsfläche Kleinzirkus).
·
Die Parkplätze sowie der Taxenstand nördlich der Hochbahn sind in ihrem
Umfang und ihrer derzeitigen Funktion (Umsteigemöglichkeit zum ÖPNV)
vollständig zu erhalten.
·
Unterhalb der Haltestelle Neusser Straße Gürtel sind zeitgemäße
Fahrradabstell-anlagen, teilweise mit Lademöglichkeit für E-Bikes, sowohl für privat genutzte
Fahrräder wie auch für Leihfahrräder einzurichten.
Abschnitt 3: Von der Neusser Straße bis Niehler
Kirchweg
·
Aus Sicherheitsgründen (Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr)
sollen jeweils nördlich und südlich der Hochbahntrasse Radwege- und
Fußgänger-verbindungen geplant werden. Diese sollen in ihrer Breite
entsprechend der ERA und der EFA in
ihrer Mindestbreite mit jeweils bis zu 2,50 je Verkehrsart und Richtung
angelegt werden
·
Vor dem Bezirksrathaus Nippes sollen ca. 120 bewirtschaftete Parkplätze
für Besucherinnen und Besucher des Bezirksrathauses, Schülerinnen und Schüler
angrenzender Schulen sowie Anwohnerinnen und Anwohner erhalten bleiben.
Abschnitt 4: Vom Niehler Kirchweg bis Niehler
Straße
·
Aus Sicherheitsgründen (Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr)
sollen jeweils nördlich und südlich der Hochbahntrasse Radwege- und
Fußgänger-verbindungen geplant werden. Dabei ist die auf Beschluss der
Bezirksvertretung Nippes bereits angelegte Wegeverbindung mit vorhandener
Asphaltdecke nördlich der Hochbahntrasse zu attraktivieren und soweit wie
möglich in die zukünftige Verkehrsführung zu integrieren. Die Verkehrswege
sollen in ihrer Breite entsprechend der ERA
und der EFA in ihrer Mindestbreite mit jeweils bis zu 2,50 je
Verkehrsart und Richtung angelegt werden
·
Die nicht für die Verkehrsführung benötigten Flächen sollen attraktiv
begrünt werden.
·
Nördlich und südlich der Hochbahntrasse sollen stadtgestalterisch
ansprechende und übersichtliche Zugänge zum Toni-Steingass-Park geschaffen
werden,
·
Die vermieteten Flächen unterhalb der Hochbahn sind in die weiteren
Planungen zur Verbesserung der Verkehrsbeziehung und Attraktivierung des
Abschnitts 4 zu überplanen.
Abschnitt 5: Von der Niehler Straße bis
Amsterdamer Straße
·
Aus Sicherheitsgründen (Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr)
sollen jeweils nördlich und südlich der Hochbahntrasse Radwege- und
Fußgänger-verbindungen geplant werden.
Diese sollen in ihrer Breite entsprechend der ERA und der EFA in ihrer Mindestbreite mit
jeweils bis zu 2,50 je Verkehrsart und Richtung angelegt werden
·
Die nicht für die Verkehrsführung benötigten Flächen sollen attraktiv
begrünt und gestaltet werden. Die Übergänge in den Nordpark sollen nach
Möglichkeit fließend sein.
·
Zwecks Querung der Amsterdamer Straße sollen die Radwegeverbindungen
südlich und nördlich der Hochbahntrasse
über das bereits existierende Brückenbauwerk geführt werden.
·
Die Fußgängerverbindungen münden an der Amsterdamer Straße. Eine
Überquerung ist an den bereits vorhandenen Übergängen möglich.
Abschnitt 6: Von der Amsterdamer Straße bis
Boltensternstraße
·
Aus Sicherheitsgründen (Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr)
sollen jeweils nördlich und südlich der Hochbahntrasse Radwege- und Fußgänger-verbindungen
geplant werden. Diese sollen in ihrer Breite entsprechend der ERA und der EFA in ihrer Mindestbreite mit
jeweils bis zu 2,50 je Verkehrsart und Richtung angelegt werden
·
Die nicht für die Verkehrsführung benötigten Flächen sollen attraktiv
begrünt und gestaltet werden.
Abschnitt 7: Von der Boltensternstraße bis zur
Mülheimer Brücke
·
Fahrradverkehr und Fußgänger werden auf der bereits vorhandenen
Wegeverbindung zwischen der Hochbahntrasse und der Kleingartenkolonie entlang
bis zum Kuhweg geführt.
Die Anregungen der LINKEN im Verkehrsausschuss
werden abgelehnt.
Zu 1.2: Die weiteren Planungen sind der
Bezirksvertretung vorzustellen.
Punkt 1.3. bleibt unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, FDP, AfD sowie von RM Wortmann (Freie
Wähler Köln) bei Stimmenthaltung der Gruppe Rot-Weiß abgelehnt.
II. Beschluss über die Alternative
Alternative:
2.1 Der Rat nimmt die vorgelegte Planung des
Büros WEST 8 für den Bereich der Gürteltrasse zwischen der Merheimer Straße und
der Amsterdamer Straße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der
Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der Varianten 7.1 „Trassenführung
brückennah“ und 7.3 „südliche Stadtstraße“. Diese Varianten entsprechen dem
Ratsbeschluss vom 13.07.2010. Nähere Erläuterungen zu den Varianten sind der
Anlage 4 zu entnehmen.
Weiterhin beauftragt er
die Verwaltung mit der Planung einer Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer
Straße zur Mülheimer Brücke.
2.2 Die Planungen sind der Öffentlichkeit in
einem Bürgerbeteiligungsverfahren vorzustellen. Die Ausgestaltung der
entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftlichen
Beteiligungsverfahrens fortentwickelt. Die Ergebnisse sind dem Rat
vorzustellen.
2.3 Der Rat beschließt die Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen für die Konkretisierung der Planung gemäß
Punkt 1.1. der Beschlussvorlage in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan 1201 –
Straßen, Wege und Plätze bei Finanzstelle 6602-1201-5-5051 – Ausbau
Gürtelstraße (Merheimer Straße bis Mülheimer Brücke), Teilplanzeile 8 –
Auszahlungen für Baumaßnahmen - im Haushaltsjahr 2017.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und FDP und von RM Wortmann (Freie Wähler
Köln) sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe Rot-Weiß abgelehnt.
III. Beschluss zur Ursprungsvorlage:
1.1 Der Rat nimmt die vorgelegte Planung des
Büros WEST 8 für den Bereich der Gürteltrasse zwischen der Merheimer Straße und
der Amsterdamer Straße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der
Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten
Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“. Diese Variante entspricht dem
Ratsbeschluss vom 10.05.2016.
Weiterhin beauftragt er
die Verwaltung, mit der Konkretisierung der in der Anlage 2 dargestellten Vorentwurfsplanung
für eine Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer
Brücke. Dabei soll auch untersucht werden, wie eine Fuß- und Radwegeverbindung
auf der Nordseite der Gürtelbahn zwischen Boltensternstraße und Amsterdamer
Straße realisiert werden kann.
1.2 Die Planungen sind der Öffentlichkeit in
einem Bürgerbeteiligungsverfahren vorzustellen. Die Ausgestaltung der
entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens
fortentwickelt. Die Ergebnisse sind dem Rat vorzustellen.
1.3 Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Konkretisierung der Planung gemäß Punkt 1.1. der Beschlussvorlage in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege und Plätze bei Finanzstelle 6602-1201-5-5051 – Ausbau Gürtelstraße (Merheimer Straße bis Mülheimer Brücke), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen - im Haushaltsjahr 2017.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, FDP, AfD und RM Wortmann (Freie Wähler Köln) bei Stimmenthaltung der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.