Beschlüsse:

 

I. Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung 5 (Nippes) vom 26.04.2018 / Anlage 13:

 

Die Bezirksvertretung Nippes lehnt die vorgelegte Planung des Büros West 8 für den Bereich der Gürteltrasse zwischen Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße sowie die Beauftragung der Verwaltung mit der Konkretisierung der Planung auf Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“ ab.

 

Darüber hinaus lehnt die Bezirksvertretung die Beauftragung der Verwaltung mit der Konkretisierung der in Anlage 2 dargestellten Vorentwurfsplanung für eine Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke ab.

 

Unter dem Vorbehalt der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Nippes wird im Falle eines ab-weichenden Beschlusses durch den Rat der Stadt Köln zum Beschluss der Bezirksvertretung Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden müssen.

 

Auf Basis der bereits in der Bezirksvertretung Nippes gefassten Beschlüsse sollen zeitnah Planungen mit dem Ziel aufgenommen werden, zwischen der Geldernstraße und der Mülheimer Brücke eine attraktive Verkehrsverbindung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteil-nehmer in beide Richtungen zu entwickeln und herzustellen.

 

Im Konkreten sollen die von der Verwaltung zu beauftragenden Planungen nach Abschnitten dargestellt, folgende Maßgaben der Bezirksvertretung Nippes berücksichtigen:

 

Abschnitt 1: Von der Geldernstraße bis zur Merheimer  Straße

In der Vorlage mit der Nummer 2871/2017 wird von einer planerischen Betrachtung des Abschnitts zwischen der Geldernstraße und der Merheimer Straße explizit abgesehen. Infolge dessen werden die bereits gefassten Beschlüsse der Bezirksvertretung Nippes zur Führung des Fahrradverkehrs zwischen Geldernstraße und Merheimer Straße nicht berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund

 

·         sind die Planungen auf Grundlage der Beschlusslage in der Bezirksvertretung Nippes aufzunehmen und  Vorschläge mit dem Ziel zu entwickeln, die Bedingungen für den Fahrradverkehr in beide Fahrtrichtungen zu verbessern.

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Abschnitt 2: Von der Merheimer Straße bis zur Neusser Straße

 

Im Abschnitt 2 sollen die Planungen auf folgenden Vorgaben basieren:

 

·         Aus Sicherheitsgründen (Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr) sollen jeweils nördlich und südlich der Hochbahntrasse Radwege- und Fußgänger-verbindungen geplant werden. Diese sollen in ihrer Breite entsprechend der ERA  und der EFA in ihrer Mindestbreite mit jeweils bis zu 2,50 je Verkehrsart und Richtung angelegt werden

·         Die vorhandenen Grünflächen nördlich der Hochbahntrasse sollen in ihrer derzeitigen Funktion beibehalten werden (Hundefreilaufwiese/Veranstaltungsfläche Kleinzirkus).

·         Die Parkplätze sowie der Taxenstand nördlich der Hochbahn sind in ihrem Umfang und ihrer derzeitigen Funktion (Umsteigemöglichkeit zum ÖPNV) vollständig zu erhalten.

·         Unterhalb der Haltestelle Neusser Straße Gürtel sind zeitgemäße Fahrradabstell-anlagen, teilweise mit Lademöglichkeit  für E-Bikes, sowohl für privat genutzte Fahrräder wie auch für Leihfahrräder einzurichten.

 

Abschnitt 3: Von der Neusser Straße bis Niehler Kirchweg

 

·         Aus Sicherheitsgründen (Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr) sollen jeweils nördlich und südlich der Hochbahntrasse Radwege- und Fußgänger-verbindungen geplant werden. Diese sollen in ihrer Breite entsprechend der ERA  und der EFA in ihrer Mindestbreite mit jeweils bis zu 2,50 je Verkehrsart und Richtung angelegt werden

·         Vor dem Bezirksrathaus Nippes sollen ca. 120 bewirtschaftete Parkplätze für Besucherinnen und Besucher des Bezirksrathauses, Schülerinnen und Schüler angrenzender Schulen sowie Anwohnerinnen und Anwohner erhalten bleiben.

 

Abschnitt 4: Vom Niehler Kirchweg bis Niehler Straße

 

·         Aus Sicherheitsgründen (Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr) sollen jeweils nördlich und südlich der Hochbahntrasse Radwege- und Fußgänger-verbindungen geplant werden. Dabei ist die auf Beschluss der Bezirksvertretung Nippes bereits angelegte Wegeverbindung mit vorhandener Asphaltdecke nördlich der Hochbahntrasse zu attraktivieren und soweit wie möglich in die zukünftige Verkehrsführung zu integrieren. Die Verkehrswege sollen in ihrer Breite entsprechend der ERA  und der EFA in ihrer Mindestbreite mit jeweils bis zu 2,50 je Verkehrsart und Richtung angelegt werden

·         Die nicht für die Verkehrsführung benötigten Flächen sollen attraktiv begrünt werden.

·         Nördlich und südlich der Hochbahntrasse sollen stadtgestalterisch ansprechende und übersichtliche Zugänge zum Toni-Steingass-Park geschaffen werden,

·         Die vermieteten Flächen unterhalb der Hochbahn sind in die weiteren Planungen zur Verbesserung der Verkehrsbeziehung und Attraktivierung des Abschnitts 4  zu überplanen.

 

Abschnitt 5: Von der Niehler Straße bis Amsterdamer Straße

 

·         Aus Sicherheitsgründen (Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr) sollen jeweils nördlich und südlich der Hochbahntrasse Radwege- und Fußgänger-verbindungen geplant werden.  Diese sollen in ihrer Breite entsprechend der ERA  und der EFA in ihrer Mindestbreite mit jeweils bis zu 2,50 je Verkehrsart und Richtung angelegt werden

·         Die nicht für die Verkehrsführung benötigten Flächen sollen attraktiv begrünt und gestaltet werden. Die Übergänge in den Nordpark sollen nach Möglichkeit fließend sein.

·         Zwecks Querung der Amsterdamer Straße sollen die Radwegeverbindungen südlich und nördlich der Hochbahntrasse  über das bereits existierende Brückenbauwerk geführt werden.

·         Die Fußgängerverbindungen münden an der Amsterdamer Straße. Eine Überquerung ist an den bereits vorhandenen Übergängen möglich.

 

Abschnitt 6: Von der Amsterdamer Straße bis Boltensternstraße

 

·         Aus Sicherheitsgründen (Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr) sollen jeweils nördlich und südlich der Hochbahntrasse Radwege- und Fußgänger-verbindungen geplant werden. Diese sollen in ihrer Breite entsprechend der ERA  und der EFA in ihrer Mindestbreite mit jeweils bis zu 2,50 je Verkehrsart und Richtung angelegt werden

·         Die nicht für die Verkehrsführung benötigten Flächen sollen attraktiv begrünt und gestaltet werden.

 

Abschnitt 7: Von der Boltensternstraße bis zur Mülheimer Brücke

 

·         Fahrradverkehr und Fußgänger werden auf der bereits vorhandenen Wegeverbindung zwischen der Hochbahntrasse und der Kleingartenkolonie entlang bis zum Kuhweg geführt.

 

Die Anregungen der LINKEN im Verkehrsausschuss werden abgelehnt.

 

Zu 1.2: Die weiteren Planungen sind der Bezirksvertretung vorzustellen.

 

Punkt 1.3. bleibt unverändert.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, FDP, AfD sowie von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) bei Stimmenthaltung der Gruppe Rot-Weiß abgelehnt.

 

 

II. Beschluss über die Alternative

 

Alternative:

2.1       Der Rat nimmt die vorgelegte Planung des Büros WEST 8 für den Bereich der Gürteltrasse zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der Varianten 7.1 „Trassenführung brückennah“ und 7.3 „südliche Stadtstraße“. Diese Varianten entsprechen dem Ratsbeschluss vom 13.07.2010. Nähere Erläuterungen zu den Varianten sind der Anlage 4 zu entnehmen.

Weiterhin beauftragt er die Verwaltung mit der Planung einer Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer Straße zur Mülheimer Brücke.

 

2.2       Die Planungen sind der Öffentlichkeit in einem Bürgerbeteiligungsverfahren vorzustellen. Die Ausgestaltung der entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens fortentwickelt. Die Ergebnisse sind dem Rat vorzustellen.

 

2.3       Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Konkretisierung der Planung gemäß Punkt 1.1. der Beschlussvorlage in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege und Plätze bei Finanzstelle 6602-1201-5-5051 – Ausbau Gürtelstraße (Merheimer Straße bis Mülheimer Brücke), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen - im Haushaltsjahr 2017.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und FDP und von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe Rot-Weiß abgelehnt.

 

 

III. Beschluss zur Ursprungsvorlage:

1.1       Der Rat nimmt die vorgelegte Planung des Büros WEST 8 für den Bereich der Gürteltrasse zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Planung auf der Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Variante „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“. Diese Variante entspricht dem Ratsbeschluss vom 10.05.2016.

Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, mit der Konkretisierung der in der Anlage 2 dargestellten Vorentwurfsplanung für eine Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke. Dabei soll auch untersucht werden, wie eine Fuß- und Radwegeverbindung auf der Nordseite der Gürtelbahn zwischen Boltensternstraße und Amsterdamer Straße realisiert werden kann.

1.2       Die Planungen sind der Öffentlichkeit in einem Bürgerbeteiligungsverfahren vorzustellen. Die Ausgestaltung der entstehenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens fortentwickelt. Die Ergebnisse sind dem Rat vorzustellen.

1.3       Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Konkretisierung der Planung gemäß Punkt 1.1. der Beschlussvorlage in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege und Plätze bei Finanzstelle 6602-1201-5-5051 – Ausbau Gürtelstraße (Merheimer Straße bis Mülheimer Brücke), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen - im Haushaltsjahr 2017.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, FDP, AfD und RM Wortmann (Freie Wähler Köln) bei Stimmenthaltung der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.