Beschluss:

Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibungen für die unter a) und b) aufgeführten Baufelder im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt in Köln-Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17 an Bauträger (siehe Anlage 1 und 2). Er verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Stadtentwicklungsausschuss ohne Einschränkung zustimmt.

 

a) Baufeld 8 „Sonnentauweg“ (Flurstücke 1877, 1878 und 1880)

 

geplante Nutzung:       32 Doppelhaushälften (DHH) oder 16 freistehende Einfamilienhäuser (EFH)

 

Größe:                         insgesamt 9.304 m²

 

Kaufpreis:                    Mindestkaufpreis 9.955.280,- Euro

 

Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren mit den als Anlage 3 Anlage 8 beigefügten Konzeptvorgaben einschließlich der Änderungen gemäß Beschluss des Liegenschaftsausschusses zu AN/1101/2018.

 

 

b) Baufeld 9 „Waldmeisterweg“ (Flurstücke 1881 - 1886)

 

geplante Nutzung:       rd. 60 Doppelhaushälften (DHH)

 

Größe:                         insgesamt 18.525 m²

 

Kaufpreis:                    Mindestkaufpreis 19.737.500,- Euro

 

Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren mit den als Anlage 4 Anlage 9 beigefügten Konzeptvorgaben einschließlich der Änderungen gemäß Beschluss des Liegenschaftsausschusses zu AN/1101/2018.

 

Ergänzung gem. Beschluss zu AN/1101/2018:

Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnungsbaugrundstücken, dass der Erwerber beim Wohnungsbau die Energierichtlinie ENEV in der jeweils gültigen Fassung als Mindeststandard umsetzen muss, dies wird vertraglich vereinbart.

Bei beiden Verfahren (Baufeld 8 und Baufeld 9) wird ein Qualifizierungsverfahren zur Sicherstellung der städtebaulichen und architektonischen Qualität durch eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt.

Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden.

Die Bewertung der eingereichten Bewerbungen wird die inzwischen gebildete interdisziplinäre Bewertungskommission, der Fachleute des Liegenschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören, vornehmen und ihre Ergebnisse dem Liegenschaftsausschuss zur Beratung und Entscheidung vorlegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion beschlossen