Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW für die Heinrich-Böll-Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 die Änderung der Zügigkeit in der Sekundarstufe II von 5 Zügen auf 6 Züge. Die Kapazität der Sekundarstufe I bleibt unverändert bei 8 Zügen.
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
  3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.