Beschluss:

Die Bezirksvertretung Porz, vertreten durch Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung, empfiehlt gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NW dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.