Die Bezirksvertretung Nippes erweitert den Beschlussvorschlag der Verwaltung und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu entscheiden:

1.    Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aufhebung des gefassten Planungs- (4143/2013) und des gefassten Baubeschlusses (1444/2016) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg in Modulbauweise.

2.    Der Rat der Stadt Köln beschließt eine neue Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg stattdessen in konventioneller und massiver Bauweise, sowie gemäß den geltenden städtischen Energieleitlinien in Passivhausweise (Ratsbeschluss vom 02.02.2016).

 

Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach einer aktuellen und vorläufigen Kostenannahme auf rd. 1,9 Mio. €. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind in der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 0301 bereits berücksichtigt worden.

 

3.    Die Priorität der Schule soll erhalten bleiben, ferner soll eine Personalisierung erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.