Die
Bezirksvertretung Nippes erweitert den Beschlussvorschlag der Verwaltung und
empfiehlt dem Rat, wie folgt zu entscheiden:
1.
Der Rat
der Stadt Köln beschließt die Aufhebung des gefassten Planungs- (4143/2013) und
des gefassten Baubeschlusses (1444/2016) zur Errichtung eines 3-zügigen
Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen
„Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg in
Modulbauweise.
2.
Der Rat
der Stadt Köln beschließt eine neue Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase
3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle
auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke
Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg stattdessen in konventioneller und
massiver Bauweise, sowie gemäß den geltenden städtischen Energieleitlinien in
Passivhausweise (Ratsbeschluss vom 02.02.2016).
Die Planungskosten bis einschließlich
Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach einer aktuellen und vorläufigen
Kostenannahme auf rd. 1,9 Mio. €. Die aus dem städtischen Haushalt zu
finanzierenden Planungskosten sind in der Finanzplanung für das Haushaltsjahr
2019 im Teilergebnisplan 0301 bereits berücksichtigt worden.
3.
Die
Priorität der Schule soll erhalten bleiben, ferner soll eine Personalisierung
erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.