Sitzung: 28.06.2018 STA/0034/2018
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1204/2018
Beschluss über die Verwaltungsvorlage:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, sich der Stellungnahme der Verwaltung
(Anlage 6) anzuschließen:
Empfehlung
der Bezirksvertretung 5 (Nippes) und Stellungnahme der Verwaltung
Empfehlung der
Bezirksvertretung:
1.
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet
östlich der Straße Simonskaul, nördlich der Grundstücksparzellen mit den
Flurstücknummern 4182, 4183, 4230, westlich der Grundstücksparzellen mit den
Flurstücknummern 3742, 3537,4215 und 4214 und der Neusser Straße, südlich der
Grundstücksparzelle mit der Flurstücknummer 3573 sowie süd-östlich eines
Teilbereichs der Grundstücksparzelle mit der Flurstücknummer 3995
—Arbeitstitel: Simonskaul in Köln-Weidenpesch— einzuleiten mit dem Ziel, ein
allgemeines Wohngebiet inklusive der erforderlichen Verkehrsflächen sowie der
Grün- und Ausgleichsflächen festzusetzen.
2.
Die Erschließung
des Grundstücks über den Simonskaul wird kritisch gesehen. Die Verwaltung wird
gebeten, ein Verkehrserschließungskonzept ohne Erschließung über den Simonskaul
zu erstellen und der Bezirksvertretung Nippes zur Beschlussfassung vorzulegen.
3.
Vor dem weiteren
Verfahren soll konkretisiert werden, wie die Infrastruktur (Schule, Kita) am
tatsächlichen Bedarf ausgerichtet werden kann.
4.
Es sind Freiflächen
für das Jugendprojekt Dachlow vorzusehen.
5.
Im weiteren
Verfahren ist ein Parkplatz pro Wohneinheit zu fordern.
6.
Es soll eine offene
Bürgerbeteiligung in Form einer Abendveranstaltung stattfinden.
7.
Das endgültige
Ergebnis soll der Bezirksvertretung Nippes vor einem Vorgabebeschluss nochmals
zur Beratung vorgelegt werden.
8.
Auf der gesamten
Fläche sollen 30% sozialer Wohnungsbau realisiert werden.
9.
Die Verwaltung wird
gebeten zu prüfen, ob sich das Städt. Grundstück durch Arrondierung von Teilen
des Privatgrundstücks für einen Schulneubau eignet.
10.
Es wird appelliert,
mit Unterstützung der Verwaltung und der BONAVA Deutschland GmbH
sozialverträgliche Lösungen für die dort wohnenden Pächter zu finden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Zu 1: Der Beschlussvorschlag
entspricht der Verwaltungsvorlage
Zu 2: Die Erstellung eines Verkehrsgutachtens ist
seitens des Vorhabenträgers beauftragt. Im Zuge der Begutachtung kann auch
untersucht werden, ob eine Erschließung rein über die Neusser Straße möglich
und sinnvoll ist.
Durch den Neubau
des Stadtbahnabzweigs zur neuen KVB-Abstellanlage im Bereich des Baugrundstücks
ist allerdings bereits jetzt absehbar, dass eine vollständige Erschließung
eines Baugebietes dieser Größenordnung von der Neusser Straße aus alleine nicht
zu gewährleisten sein wird, da hier lediglich ein eingeschränkter
Zugangsverkehr erfolgen kann.
Die Verwaltung
empfiehlt, den Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung folgendermaßen
anzupassen:
Die Verwaltung wird
gebeten, ein Verkehrserschließungskonzept nach Maßgaben der Stadt Köln durch
den Vorhabenträger erstellen zu lassen. Hierbei soll u.a. untersucht werden, in
welchem Umfang auf eine Erschließung über die Simonskaul verzichtet werden
kann. Das Konzept ist der Bezirksvertretung vorzustellen.
Zu 3: Im Vorfeld zum Einleitungsbeschluss wurde der konkrete Bedarf für
Kitaplätze, Schulen, Sport- und Spielflächen sowie Jugendeinrichtungen
ermittelt:
-
Aus dem Bezug des
Wohnbaugebietes ergibt sich ein Bedarf für eine 4-gruppige Kindertagesstätte.
-
Die bestehenden
Grundschulen können die zusätzlichen Bedarfe, die sich aus dem Bezug des
Wohnbaugebietes ergeben, abdecken.
-
Es wird zeitnah eine
auch baurechtlich geeignete und verkehrlich angebundene Fläche für eine
weiterführende Schule im weiteren Umfeld ermittelt (Flächenbedarf ca. 20.000
m²).Die entstehenden Bedarfe an Sportflächen können über die in der Nähe
befindliche Bezirkssportanlage abgedeckt werden.
-
Es entsteht ein Bedarf
von ca. 1.250 m² Spielplatzfläche
-
Für die Jugendarbeit des
Projektes Dachlow sind 800 m² Außenfläche zur Verfügung zu stellen, die auch
mit den erforderlichen Spielplatzflächen kombiniert werden können.
Zu 4: Im Zuge des Verkaufs des städtischen
Grundstücks wird geprüft, welche Flächen dem Grundstück des Jugendprojekts
zugeschlagen werden können.
Zu 5: Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung ist für das
Plangebiet eine Stellplatz-reduzierung von 30% möglich. Die Verwaltung
empfiehlt, dem Beschluss der Bezirksvertretung nicht zu folgen mit dem Ziel,
der Gesamtmobilitätsentwicklung mit MOBIL 2025 näherzukommen, d.h. Modal Split
1/3 KFZ, 1/3 ÖPNV, 1/3 Rad- und Fußgängerverkehr.
Zu 6: Die Verwaltung empfiehlt, die Beschlussvorlage
dahingehend zu ergänzen, dass eine Bürgerbeteiligung in Form einer
Abendveranstaltung nach Modell 2 durchzuführen ist.
Zu 7: Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage des
Beschlusses zur Verfahrens-beschleunigung auf eine nochmalige Beratungsfolge
zur Vorstellung der Ergebnisse zu verzichten und im Zuge der Beratungen zum
Vorgabenbeschluss die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Ergebnisse vorzustellen.
Zu 8: Die Verwaltung empfiehlt, einen konkreten
Prozentsatz des zur errichtenden öffentlichen Wohnungsbaus zu beschließen, um
Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Hintergrund hierzu
ist, dass die Übergangsregelung zwischen dem alten und dem aktuellen Stand des
Kooperativen Baulandmodells für das Plangebiet lediglich 20% öffentlich
geförderten Wohnungsbau auf den privaten Flächen vorsieht. Diese Regelung
greift jedoch nur, wenn der Einleitungsbeschluss bis Ende Juni gefasst und
bekannt gemacht wird oder 20 % öffentlich geförderter Wohnungsbau für die
Privatflächen direkt politisch beschlossen werden.
Da auf den
städtischen Flächen bereits 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau
vorgeschrieben ist, beläuft sich bei einer Beschränkung auf 20% für die
privaten Flächen der Gesamtanteil auf ca. 24 % öffentlich geförderten
Wohnungsbaus über das gesamt Plangebiet. Alternativ können auch 30% für die
Gesamtmaßnahme beschlossen werden.
Zu 9: Die nicht von der Altlast belegten
Grundstücksanteile belaufen sich auf ca. 12.000 m², hiervon sind ca. 8.000 m²
städtische sowie ca. 4.000 m² unbelastete private Flächen. Bei einem Erwerb der
privaten Flächen würde die für eine weiterführende Schule benötigte Fläche von
ca. 20.000 m² nicht erreicht. Zudem liegen Teile des Grundstücks im Nahbereich
der Altlast. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen beispielsweise gegen Gasmigration
müssen durch die Stadt erfolgen. Die Altlastenfläche bliebe in ihrem jetzigen
Zustand bestehen.
potentielle Schulgrundstücksflächen
Grundstück ca. 4.000 m² Grundstück ca. 8.000 m² Grenze Altlastenfläche
Zu 10: Die Stadt kann bei der Vermittlung
von Gewerbegebietsflächen behilflich sein. Ein finanzieller Ausgleich kann nur
über den Vorhabenträger oder den derzeitigen Grundstückseigentümer erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.