Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung,
(1) Für das ehemalige Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost umgehend eine Soziale
Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz
1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Eine entsprechende Vorlage ist den
entsprechenden politischen Gremien bis zum 4. Quartal 2018 vorzulegen.
(2) Mit der Aufstellung eines Sozialen Erhaltungssatzung für das ehemalige
Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost ist sofort zu beginnen, sofern das Instrument
noch eine Wirkung entfalten soll.
(3) Zeitnah sind zudem Soziale Erhaltungssatzungen für die übrigen Teile
der Stadtviertel 40103 (Ehrenfeld) und 40104 (Vogelsanger Straße), die nicht
Teil des ehemaligen Sanierungsgebietes Ehrenfeld-Ost waren, aufzustellen.
(4) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den
Rat der Stadt Köln auf, sie im Schutz der Ehrenfelder Quartiere zu unterstützen
und durch die entsprechende politische Beschlussfassung die personellen und
finanziellen Ressourcen – ggf. auch unter Hinzuziehung externer Fachbüros –
bereitzustellen, die für die zeitnahe Einrichtung weiterer Sozialer Erhaltungssatzungen
erforderlich sind.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion bei Enthaltung der FDP/Piraten-Fraktion.