Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlages in der Fassung des Sportausschusses:

 

Der Rat beschließt die Entgeltordnung für die Benutzung von Sportstätten und Schulbädern der Stadt Köln sowie der städtischen Nutzungszeiten in den Bädern der KölnBäder GmbH und des Schwimmleistungszentrums gemäß Anlage 1. In § 2, Absatz 1a sind die Stadtbezirkssportverbände sowie die übergeordneten Fachverbände zu ergänzen.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Sportstätten und Schulbädern der Stadt Köln sowie der städtischen Nutzungszeiten in den Bädern der KölnBäder GmbH (Sportstättengebührensatzung) vom 07.07.1998 in der geänderten Fassung vom 15.03.2005 gemäß Anlage 2 sowie die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Sportstätten und Schulbädern der Stadt Köln sowie des Neptunbades (Sportstättensatzung) vom 07.07.1998 gemäß Anlage 3.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt