Nachtrag: 20.06.2018

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zusatz-Beschluss:

3. Auch bei einem Wegfall des Bedarfs an Wohnungen zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung sollen die auf dem städtischen Grundstück geschaffenen Wohneinheiten gemäß der Selbstbindung der Stadt Köln zu 100% Prozent im geförderten Mietwohnungsbau verbleiben und nicht in den konventionellen Wohnungsmarkt übergehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.