Nachtrag: 26.06.2018
Sitzung: 03.07.2018 LA/0030/2018
Zusatz: Sammelumdruck vom 25.06.2018
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1906/2018
Im Folgenden berichtet die Stadtverwaltung über
den Sachstand der Gespräche mit dem Autonomen Zentrum allgemein und beantwortet
zugleich die seitens der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 13.06.2018
übermittelten Fragen (AN/0952/2018).
Ausgangslage
Das Objekt Luxemburger
Straße 93 wurde dem Autonomen Zentrum im Oktober 2014 vertraglich für einen
befristeten Zeitraum bis 31.12.2018 zur Nutzung überlassen. Es handelt sich
dabei um den damals leerstehenden, nicht erhaltenswerten Betriebshof des
ehemaligen Kanalbauamtes, bestehend aus Verwaltungsräumen, Garagen und einer
Hofanlage. Der Vertragsabschluss zur befristeten Nutzungsüberlassung war das
Ergebnis eines Dialogprozesses, der 2014 durch Vertreter der Stadtverwaltung
und Politik initiiert und mit Blick auf die absehbar erneut erforderliche
Verlagerung weiter fortgeführt wurde. Im Vertrag über die Nutzungsüberlassung
vom 29.10.2014 wurde vereinbart, dass die Stadt und das Autonome Zentrum
spätestens im Januar 2018 Gespräche aufnehmen, um zu klären, wo das Autonome
Zentrum nach dem 31.12.2018 untergebracht werden könnte. Eine Verpflichtung,
dem Autonomen Zentrum von städtischer Seite einen Alternativstandort anzubieten
oder bereitzustellen, resultiert daraus ausdrücklich nicht.
Allgemeine Vorbemerkung zum Dialogprozess mit dem Autonomen Zentrum
Im
Dezember 2016 kam es erstmals zu einem Austausch zwischen Vertretern des
Autonomen Zentrums und der Stadtverwaltung, in dessen Ergebnis die
Stadtverwaltung angeboten hat, nach entsprechender Prüfung und soweit
vorhanden, mögliche Alternativstandorte für den Betrieb eines Autonomen
Zentrums nach dem 31.12.2018 vorzuschlagen. Dezernat VI betrieb daraufhin unter
Beteiligung der Ämter 15, 23, 26, 61 und 67 ab Frühjahr 2017 eine umfassende
eigentümerunabhängige Standortrecherche.
Das
Autonome Zentrum wurde im Juli 2017 im Rahmen eines informellen
Informationsaustauschs vor Ort über die Vorgehensweise der Stadtverwaltung
informiert. Im telefonischen Austausch der Folgemonate bekräftigt das Autonome
Zentrum seine Position, am bisherigen Standort dauerhaft verbleiben zu wollen,
es sei denn von städtischer Seite würde ein geeignetes und beziehbares
Ersatzobjekt angeboten. Von städtischer Seite wurde deutlich gemacht, dass die
Grundlage weiterer Gespräche nur der Dialog über mögliche Alternativen, nicht
aber ein Verbleib am Standort Luxemburgerstraße sein kann. Die
Standortalternative sollte vorrangig das Potential einer dauerhaften Nutzung
durch das Autonome Zentrum haben, um erneute Verlagerungsszenarien für die
Zukunft zu vermeiden. Um den Dialogprozess effizient und verlässlich zu
gestalten, wird einvernehmlich die Durchführung regelmäßiger Treffen als
hilfreich erachtet.
Ab
November 2017 übernimmt hierfür das Büro der Oberbürgermeisterin die
Gesprächsführung. Auf einen Auftakttermin im Februar folgen weitere drei Termine
im März, April und Mai 2018.
Die
Stadtverwaltung hat im Zuge der Gespräche einen konkreten Alternativstandort
sowie verschiedene Lösungsansätze unter Ausnutzung von Containermodulen einschließlich
möglicher Ortstermine angeboten und die aktive Mitwirkung der Vertreter des
Autonomen Zentrums im Hinblick auf Initiativvorschläge eingefordert.
In
dem bislang letzten Gesprächstermin am 04.05.2018 hat das Autonome Zentrum die
Verhandlungen einseitig abgebrochen, mit der Begründung, dass die Erwartungen
des Autonomen Zentrums an den Dialog mit der Stadtverwaltung – nämlich die
Präsentation konkreter und mietkostenfreier Standortangebote – nicht erfüllt
worden seien. Das Autonome Zentrum formuliert ferner als Voraussetzung für die
Wiederaufnahme der Gespräche, die Unterbreitung eines konkreten Ersatzobjektes
zum Standort Luxemburger Straße 93.
Die
Stadtverwaltung möchte die Dialoggespräche mit dem Autonomen Zentrum
insbesondere zu dem konkret identifizierten Standortvorschlag fortführen und
hat hierfür als nächsten Schritt das Angebot eines Ortstermins unterbreitet.
Beantwortung
der Fragen der SPD-Fraktion AN/0952/2018)
Sind weitere Gespräche mit dem AZ geplant?
Sind die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bzw. die Bürgerinitiative bei
den Gesprächen beteiligt, oder zumindest darüber informiert worden?
Die Verhandlungsgruppe des Autonomen Zentrums hat im Rahmen des vorerst letzten Gesprächstermins Anfang Mai 2018 eine Stellungnahme des Autonomen Zentrums vorgetragen und damit verbunden die Nachricht übermittelt, die Gespräche mit der Stadtverwaltung bis auf Weiteres einzustellen. Seitens der Stadtverwaltung besteht gleichwohl Interesse daran, den Dialog zur Standortfrage des Autonomen Zentrums fortzuführen. Der aktuell laufende Dialogprozess ist Bestandteil des Vertrags über die Nutzungsüberlassung des Anwesens Luxemburger Straße 93. Er umreisst im Wesentlichen Grundstücksangelegenheiten und ist insofern nicht für eine öffentliche, bürgerbeteiligte Debatte geeignet.
Im Rahmen des Wettbewerbs „Parkstadt Süd – Neue Grünanlage am Eifelwall“ soll nach der Sommerpause 2018 erneut eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden, die der Ausstellung, Vorstellung und Diskussion der Entwurfsarbeiten dient (Wiederholung der Veranstaltungsreihe von Juli 2017). Seitens der Stadtverwaltung ist vorgesehen, in diesem Zusammenhang auch über den Gesprächsstand zur Standortfrage des Autonomen Zentrums zu berichten.
Nach welchen Kriterien wurden die zwei
angebotenen Grundstücke ausgewählt? Wie ist deren Lage, Beschaffenheit,
bisherige Nutzung etc.? Befinden sich beide Grundstücke im Eigentum der Stadt?
Die Stadtverwaltung hat unter Beteiligung
der Ämter 15, 23, 26, 61 und 67 ab Frühjahr 2017 eine intensive
eigentümerunabhängige Flächenrecherche durchgeführt. Als Prüfkriterien wurden
angeführt:
·
Lage im
Stadtgebiet
·
Eigentümer
·
Verfügbarkeit
(zeitlich | räumlich)
·
Flächen
(Gebäude | Freifläche)
·
Planungsrechtliche
Beurteilung (Gebietskategorie nach BauGB)
·
Benachbarte
Nutzungen
·
Zustand
der Liegenschaft
·
Erschließung
(Strom | Wasser | Gas | Kanal)
·
Konflikte
Ohne weitere Vertiefung ausgeschlossen
wurden potentielle, für den Schulbau und/oder den Wohnungsbau geeignete oder
reservierte Flächen. Auszuschließen waren ferner Liegenschaften mit sensiblen
Anforderungen an den Naturschutz, den Landschaftsschutz oder den
Trinkwasserschutz. In der darauf folgenden vertieften Untersuchung konnte ein
Standort identifiziert werden, der für die Nutzung als Autonomes Zentrum im
Hinblick auf das Raumangebot und das unmittelbare städtebauliche Umfeld
grundsätzlich geeignet und zugleich absehbar verfügbar war. Der
Standortvorschlag hat insbesondere das Potential einer dauerhaften Nutzung
durch das Autonome Zentrum.
Die Standortrecherche schloss jenseits der
Suche nach geeigneten und grundsätzlich verfügbaren Bestandsgebäuden auch die
Überprüfung des Schulcontainerbestandes bei der Gebäudewirtschaft ein. So sind
dort derzeit drei intakte Schulcontaineranlagen (1 eingeschoßige Anlage
bestehend aus 2 naturwissenschaftlichen Klassencontainern | 2 zweigeschoßige
Anlagen bestehend aus je 4 Klassenzimmercontainern) vollständig abgeschrieben
und – da ein weiterer Einsatz im Schulbetrieb nicht vorgesehen bzw. aus genehmigungsrechtlichen
Gründen nicht möglich ist – für alternative Nachnutzungen kostenfrei abzugeben.
Die damit verknüpfte Flächenrecherche für einen geeigneten Aufstellort hat
bislang zwei gegebenenfalls mögliche Flächen identifiziert. Diese befinden sich
nicht im Eigentum der Stadt Köln.
Prüft die Verwaltung derzeit weitere
Alternativstandorte? Bezieht sie dabei private Grundstücke mit ein?
Die
Standortrecherche wird eigentümerunabhängig betrieben. Sie
ist grundsätzlich noch nicht abgeschlossen.
Was passiert, wenn keine Einigung bis zum
31.12.2018 erreicht werden kann? Welche Auswirkungen ergeben sich für die
Umsetzung des Stadtentwicklungsprojektes Parkstadt Süd –Teilbereich Eifelwall?
Wie gedenkt die Verwaltung die bestehenden Beschlüsse umzusetzen?
Das Objekt Luxemburger Straße 93 wurde dem
Autonomen Zentrum für einen befristeten Zeitraum bis 31.12.2018 zur Nutzung
überlassen. Das Autonome Zentrum hat sich verpflichtet, die Liegenschaft
spätestens zu diesem Stichtag vollständig geräumt an die Stadt zurückzugeben.
Die Stadtverwaltung wird insofern die vertragsgemäße Rückgabe des Objektes
vorbereiten.
Im Vertrag über die Nutzungsüberlassung vom
29.10.2014 wurde vereinbart, dass die Stadt und das Autonome Zentrum spätestens
im Januar 2018 Gespräche aufnehmen, um zu klären, wo das Autonome Zentrum nach
dem 31.12.2018 untergebracht werden könnte. Die Stadtverwaltung ist dieser
Vereinbarung vertragsgemäß nachgekommen, indem sie bereits im Dezember 2016 den
Dialog begonnen, ab Mitte 2017 intensiviert und mit Beginn des Jahres 2018 in
ein strukturiertes Format überführt hat. Derzeit stehen ein konkreter
Standortvorschlag sowie weitere alternative Lösungsansätze (Schulcontainer,
etc.) im Raum. Seitens der Stadtverwaltung besteht Interesse daran, die Gespräche
mit dem Autonomen Zentrum zu diesen Vorschlägen fortzuführen und zu
konkretisieren. Sofern das Autonome Zentrum die Gespräche wieder aufnimmt und
gemeinsam mit der Stadtverwaltung eine verlässliche Grundlage für eine
Standortalternative erarbeitet, sollte eine Verlängerung des o.a. Vertrags über
die Nutzungsüberlassung zum Zwecke der geordneten Umsiedlung des Autonomen
Zentrums (z.B. von 6 Monaten) nicht ausgeschlossen werden.
Die Rückgabe des Objektes Luxemburger Straße
93 und dessen anschließender Abbruch sind notwendig, um die durch den Rat der
Stadt Köln beschlossene Schaffung einer neuen öffentlichen, räumlich
qualitätvollen Grünanlage mit hoher Aufenthaltsqualität und damit die
Fortführung des Inneren Grüngürtels (= erster Schritt zur Realisierung der
„Parkstadt Süd“) umzusetzen.
Ein aktualisierter Zeitplan zum weiteren
Vorgehen im Wettbewerbsverfahren „Parkstadt Süd – Neue Grünanlage am
Eiffelwall“ wird im Anschluss an die, für nach der Sommerpause 2018 avisierte
Bürgerinformationsveranstaltung erarbeitet.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen