Bezeichnung | Inhalt |
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Nachtrag: | 02.07.2018 |
Sitzung: | 02.07.2018 FA/0037/2018 |
Zusatz: | Tischvorlage |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Vorlage: | AN/1094/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 111 KB |
Beschluss:
Der Finanzausschuss
stellt fest, dass die Besetzung von Vorständen und Geschäftsführungen bei den
städtischen Beteiligungsgesellschaften durch klare und transparente Verfahren
zu erfolgen hat. Der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) ist das Regelwerk,
dass die dafür notwendigen Maßstäbe und Regelungen setzt, auf deren Einhaltung
sich der Rat verbindlich verpflichtet.
Der Finanzausschuss beschließt:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung fachlich ausgewiesener, externer
Experten (z.B. auch des Deutschen Städtetags) und der Beteiligungsverwaltung im
Rahmen einer Kommission
a.
die
einschlägigen Vorschriften des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln
(PCGK) und deren Anwendung in der Praxis kritisch zu prüfen und zu bewerten.
b.
insbesondere
die Regelungen für die Durchführung von Auswahlverfahren für Vorstände und
Geschäftsführungen mit dem Ziel ihre verbindlichen Anwendung kritisch zu
überprüfen und zu modifizieren.
c.
Wirksame
Regeln für Sperrzeiten beim beruflichen Wechsel von Personen aus
Aufsichtsgremien in Führungspositionen und umgekehrt auf ihre Rechtskonformität
und Praktikabilität zu prüfen.
d.
die
gebotene und gesetzlich vorgegebene Differenzierung zwischen fakultativen und
obligatorischen Aufsichtsräten sowie deren Ausschüsse zu prüfen und
darzustellen.
e.
Die
Kompetenzen der Ständigen Ausschüsse der Aufsichtsräte in Hinsicht auf ihre
gesetzlichen Aufgaben zu überprüfen.
f.
Möglichkeiten
zur Stärkung des Beteiligungscontrollings der Verwaltung gegenüber den
Unternehmen (Vorstände, Geschäftsführungen, Aufsichtsgremien) sowie zur
Ausgestaltung der Berichtspflichten aus § 113 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW
auszuloten.
g.
das
Schulungs- und Beratungskonzept für die im Auftrag der Gemeinde ehrenamtlich
tätigen Aufsichtsratsmitglieder in Hinsicht auf deren Rechte und Pflichten
weiter zu entwickeln.
2.
Die
Ergebnisse der o. g. Kommission sind dem Finanzausschuss vorzulegen und durch
eine zu bildende gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertretern der im Finanzausschuss
vertretenen, stimmberechtigten Fraktionen mit dem Ziel zu beraten, dem Rat
einen optimierten PCGK zur Beschlussfassung vorzulegen.
3.
Sofern
für dieses Verfahren Beschlüsse von Ratsgremien erforderlich sind, legt die
Verwaltung den zuständigen Ausschüssen und dem Rat kurzfristig entsprechende
Beschlussvorschläge vor.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke - zugestimmt