Nachtrag: 03.07.2018
Sitzung: 03.07.2018 LA/0030/2018
Zusatz: Tischvorlage
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/1101/2018
Die o.a.
Beschlussvorlage 0718/2018 wird wie folgt geändert und ergänzt:
Grundsätzlich gilt
beim Erwerb von Wohnungsbaugrundstücken, dass der Erwerber beim Wohnungsbau die
Energierichtlinie ENEV in der jeweils gültigen Fassung als Mindeststandard
umsetzen muss, dies wird vertraglich vereinbart.
Bei beiden
Verfahren (Baufeld 8 und Baufeld 9) wird ein Qualifizierungsverfahren zur
Sicherstellung der städtebaulichen und architektonischen Qualität durch eine
Mehrfachbeauftragung durchgeführt.
Im Baufeld 8 werden 32 Doppelhaushälften
statt der möglichen 16 Einfamilienhäuser gebaut.
Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer
Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach
Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden.
a)
Baufeld 8 – Konzeptvergabe (Anlage 8 NEU)
Abweichend von der Anlage 8 NEU gelten folgende Kriterien:
I. Funktionale
und architektonische Kriterien |
wie
Verwaltungsvorschlag |
40 Punkte |
II. Ökologische,
energetische und verkehrsbezogene Kriterien |
Einsatz von Baustoffrecycling, Baustoffen
aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Holz), Energieeinsparung; Mobilitätskonzept;
Klimaanpassung |
30 Punkte |
III. Preiswettbewerb |
wie
Verwaltungsvorschlag |
30 Punkte |
Punkte gesamt |
100 Punkte |
Die unter Ziffer II. in Anlage 8 NEU ausgeführten Kriterien
entfallen damit.
b)
Baufeld 9 – Konzeptvergabe (Anlage 9 NEU)
Abweichend von der Anlage 9 NEU gelten folgende Kriterien:
I. Wohnungspolitische
Kriterien |
Zusätzliche
Wohnraumförderung / Mieteinfamilienhäuser - wie Verwaltungsvorschlag |
45
Punkte |
II. Funktionale und architektonische
Kriterien |
Wohnraum für unterschiedliche Lebensmodelle
durch flexible und wandelbare Grundrisstypen |
20 Punkte |
III. Ökologische,
energetische und verkehrsbezogene Kriterien |
Einsatz von
Baustoffrecycling,Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen z.B. Holz),
Energieeinsparung; Mobilitätskonzept; Klimaanpassung |
20
Punkte |
IV. Preiswettbewerb |
wie
Verwaltungsvorschlag |
15 Punkte |
Punkte gesamt |
100 Punkte |
Die unter Ziffer II. in Anlage 9 NEU ausgeführten Kriterien
entfallen damit.
Die Bewertung der
eingereichten Bewerbungen wird die inzwischen gebildete interdisziplinäre
Bewertungskommission, der Fachleute des Liegenschaftsamts, des
Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe
fachlich ausgewiesene Person angehören, vornehmen und ihre Ergebnisse dem
Liegenschaftsausschuss zur Beratung und Entscheidung vorlegen.
Der Ausschussvositzende stellt folgende Änderung zur Abstimmung:
- 32 Doppelhaushälften statt der möglichen 16 Einfamilienhäuser
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion beschlossen
Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen beschlossen