Nachtrag: 03.07.2018

Zusatz: Tischvorlage

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die o.a. Beschlussvorlage 0718/2018 wird wie folgt geändert und ergänzt:

 

Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnungsbaugrundstücken, dass der Erwerber beim Wohnungsbau die Energierichtlinie ENEV in der jeweils gültigen Fassung als Mindeststandard umsetzen muss, dies wird vertraglich vereinbart.

 

Bei beiden Verfahren (Baufeld 8 und Baufeld 9) wird ein Qualifizierungsverfahren zur Sicherstellung der städtebaulichen und architektonischen Qualität durch eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt.

 

Im Baufeld 8 werden 32 Doppelhaushälften statt der möglichen 16 Einfamilienhäuser gebaut.

 

Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden.

 

a)

Baufeld 8 – Konzeptvergabe (Anlage 8 NEU)

 

Abweichend von der Anlage 8 NEU gelten folgende Kriterien:

 

I. Funktionale und architektonische Kriterien

wie Verwaltungsvorschlag

 40 Punkte

II. Ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien

 Einsatz von Baustoffrecycling, Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Holz), Energieeinsparung; Mobilitätskonzept; Klimaanpassung

 30 Punkte

III. Preiswettbewerb

 wie Verwaltungsvorschlag

 30 Punkte

  Punkte gesamt

100 Punkte

 

Die unter Ziffer II. in Anlage 8 NEU ausgeführten Kriterien entfallen damit.

 

b)

Baufeld 9 – Konzeptvergabe (Anlage 9 NEU)

 

Abweichend von der Anlage 9 NEU gelten folgende Kriterien:

I. Wohnungspolitische Kriterien

Zusätzliche Wohnraumförderung / Mieteinfamilienhäuser - wie Verwaltungsvorschlag

 30 Punkte

 45 Punkte

II. Funktionale und architektonische Kriterien

 Wohnraum für unterschiedliche Lebensmodelle durch flexible und wandelbare Grundrisstypen

 20 Punkte

III. Ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien

Einsatz von Baustoffrecycling,Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen z.B. Holz), Energieeinsparung; Mobilitätskonzept; Klimaanpassung

 30 Punkte

 20 Punkte

IV. Preiswettbewerb

 wie Verwaltungsvorschlag

 20 Punkte

 15 Punkte

  Punkte gesamt

100 Punkte

Die unter Ziffer II. in Anlage 9 NEU ausgeführten Kriterien entfallen damit.

 

Die Bewertung der eingereichten Bewerbungen wird die inzwischen gebildete interdisziplinäre Bewertungskommission, der Fachleute des Liegenschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören, vornehmen und ihre Ergebnisse dem Liegenschaftsausschuss zur Beratung und Entscheidung vorlegen.

 

 

 


Der Ausschussvositzende stellt folgende Änderung zur Abstimmung:

-        32 Doppelhaushälften statt der möglichen 16 Einfamilienhäuser

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion beschlossen

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen beschlossen