Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, den nachfolgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abzulehnen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.         nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis;

 

2.       beauftragt die Verwaltung, das Aufhebungsverfahren als Teilaufhebungsverfahren mit verkleinertem Geltungsbereich gemäß Anlage 1 fortzuführen. Die Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Absatz 1 BauGB) sind dabei zu berücksichtigen.

 

 

 

Alternative:

 

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die folgende Alternative zu beschließen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Aufhebung bzw. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nummer 73479/08 - Arbeitstitel: Oberer Wichheimer Kirchweg in Köln-Holweide einzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung: Einstimmig abgelehnt (bei Abwesenheit von Frau Wolter).

 

Beschluss der Alternative: Einstimmig beschlossen (bei Abwesenheit von Frau Wolter).