Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die Verwaltung, auf der
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen;
2. verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ohne Einschränkung
zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Gökpinar (SPD)