Beschluss:

1.    Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum 01.08.2019 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.

2.    Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt.

3.    Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule ab dem Schuljahr 2019/20 an den beiden Teilstandorten Berrenrather Straße 488 (Sülz) und Alter Militärring 96 (Müngersdorf) geführt wird.

4.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamtschule zu stellen.

5.    Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Errichtung der Gesamtschule in Lindenthal beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufende Schließung der Elsa-Brändström-Realschule, Realschule Berrenrather Straße 488, 50937 Köln-Sülz sowie der Ernst-Simons-Realschule, Realschule Alter Militärring 96, 50933 Köln-Müngersdorf, ab dem Schuljahr 2019/20. Beide Schulen bilden dann keine neuen Eingangsklassen mehr.

6.    Der Rat beschließt, dass die verbleibenden Klassen der Elsa-Brändström-Realschule zum Schuljahr 2021/22 an den Standort Alter Militärring 96 umziehen.

7.    Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Ernst-Simons-Realschule Alter Militärring angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten.

8.    Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Es wird hiermit u.a. ein z.Zt. noch nicht kalkulierbarer Mehrbedarf bei der Schulmiete verbunden sein.

9.    Der Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, dass die Gesamtschule im Sinne des § 2 Abs. 5 Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen.

10.  Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse am Fortbestand des Verbundes NRW-Sportschulen. Der Rat der Stadt Köln würde es daher sehr begrüßen, wenn die Schulkonferenz der neuen Gesamtschule sich um den Titel der sportbetonten Schule bewerben würde, um so eine wichtige Rolle im Sportverbund zu übernehmen.

11.  Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD)