Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung von Maßnahmen zu „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ bis zu der maximal genannten Fördersumme gemäß der beigefügten Anlage. Die Mittel in Höhe von bis zu 192.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Voraussetzungen zur Verfügung.
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufgeführten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss.
Für die verbleibenden Mittel in Höhe von 108.000 Euro wird eine gesonderte Beschlussvorlage eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.