Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer (64494/02) für das Gebiet Heinrich-Pesch-Straße, westliche Grenze der öffentlichen Grünfläche, Robert-Perthel-Straße und Ruth-Hallensleben-Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen

—Arbeitstitel: Autohaus Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/-Bilderstöckchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       den Bebauungsplan Entwurf Nummer (64494/02) mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt