Der Ausschuss beschließt die folgende Verwaltungsvorlage in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.

Die Anregung der FDP-Fraktion wird ebenfalls in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

I.          Beschluss:

Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Verein „Orangerie im Volksgarten e.V.“ für die Immobilie sowie die erforderliche Grundstücksfläche einen Erbbaurechtsvertrag zu vereinbaren.

Der Erbbaurechtsvertrag enthält die Verpflichtung für den Verein, die geplante Sanierung und Umbau der Theaterspielstätte Orangerie in Bauherrenfunktion durchzuführen. Für die zweckgebundene Verwendung der städtischen Mittel ist ein Fördervertrag abzuschließen.

II.         Mündliche Anregung der FDP-Fraktion:

Herr Deutsch regt an,  den Beschluss wie folgt abzuändern:

Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Verein „Orangerie im Volksgarten e.V.“ für die Immobilie sowie die erforderliche Grundstücksfläche einen Erbbaurechtsvertrag auszuarbeiten.

Der Erbbaurechtsvertrag soll die Verpflichtung für den Verein enthalten, die geplante Sanierung und Umbau der Theaterspielstätte Orangerie in Bauherrenfunktion durchzuführen. Für die zweckgebundene Verwendung der städtischen Mittel ist ein Fördervertrag abzuschließen. Die auszuhandelnden Verträge sind den entsprechenden Ausschüssen vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig – ohne Votum - zugestimmt.