Der Ausschuss
beschließt die folgende Verwaltungsvorlage in die nachfolgenden Gremien zu
verweisen.
Die Anregung der
FDP-Fraktion wird ebenfalls in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
I.
Beschluss:
Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Verein
„Orangerie im Volksgarten e.V.“ für die Immobilie sowie die erforderliche
Grundstücksfläche einen Erbbaurechtsvertrag zu vereinbaren.
Der Erbbaurechtsvertrag enthält die Verpflichtung für den
Verein, die geplante Sanierung und Umbau der Theaterspielstätte Orangerie in
Bauherrenfunktion durchzuführen. Für die zweckgebundene Verwendung der
städtischen Mittel ist ein Fördervertrag abzuschließen.
II.
Mündliche
Anregung der FDP-Fraktion:
Herr Deutsch regt an, den Beschluss wie folgt abzuändern:
Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Verein
„Orangerie im Volksgarten e.V.“ für die Immobilie sowie die erforderliche
Grundstücksfläche einen Erbbaurechtsvertrag auszuarbeiten.
Der Erbbaurechtsvertrag soll die Verpflichtung für den
Verein enthalten, die geplante Sanierung und Umbau der Theaterspielstätte
Orangerie in Bauherrenfunktion durchzuführen. Für die zweckgebundene Verwendung
der städtischen Mittel ist ein Fördervertrag abzuschließen. Die auszuhandelnden Verträge sind den
entsprechenden Ausschüssen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – ohne Votum - zugestimmt.